Maryna Yevdokymenko
Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Frau Maryna Yevdokymenko nach § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (LVwZG) für das Land Rheinland-Pfalz i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in der jeweils gültigen Fassung
Der Einstellungsbescheid (Aktenzeichen: 5/51.3.36/H/05508/24) der Kreisverwaltung Altenkirchen – Abteilung 5 – vom 21.03.2024 für Frau Maryna Yevdokymenko, zurzeit unbekannten Aufenthalts, liegt zur Abholung durch die Empfängerin oder eines Bevollmächtigten während der Öffnungszeiten in der Abteilung 5, in der Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen, Zimmer 237 bereit.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 LVwZG iVm §10 VwZG öffentlich zugestellt. Sie gelten gemäß §10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Altenkirchen, den 21.03.2024
Im Auftrag
gez. Diana Groß