Tierseuchenbekämpfung - Tierimpfstoffverordnung
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Landwirtschaft
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beschreibung
Tierimpfstoffe sind Mittel im Sinne der Tierimpfstoffverordnung wie auch Sera und Antigene.
Tierimpfstoffe sind Mittel, die Antigene enthalten und dazu bestimmt sind, bei Tieren zur Erzeugung spezifischer Abwehr- oder Schutzstoffe angewendet zu werden.
Die neue Tierimpfstoff -Verordnung vom 24.10.2006 ( BGBL I S.2355 ) erlaubt unter anderem auch die Abgabe von Tierimpfstoffen durch Tierärzte an Tierhalter und deren Anwendung durch den Tierhalter unter folgenden Bedingungen :
Tierimpfstoffe sind Mittel, die Antigene enthalten und dazu bestimmt sind, bei Tieren zur Erzeugung spezifischer Abwehr- oder Schutzstoffe angewendet zu werden.
Die neue Tierimpfstoff -Verordnung vom 24.10.2006 ( BGBL I S.2355 ) erlaubt unter anderem auch die Abgabe von Tierimpfstoffen durch Tierärzte an Tierhalter und deren Anwendung durch den Tierhalter unter folgenden Bedingungen :
- gewerbsmäßige oder berufsmäßige Tierhaltereigenschaft,
- Bezug durch den bestandsbetreuenden Tierarzt,
- eingehende Unterweisung durch den abgebenden Tierarzt über die Anwendung des Mittels, über Überprüfung auf Impfreaktionen , über Risiken und Nebenwirkungen, Mitteilungspflichten bei Nebenwirkungen an Tierarzt oder zuständige Behörde,
- regelmäßige Bestandsbetreuung durch den abgebenden Tierarzt mit mindestens vierteljährlichen Untersuchungen der Tiere auf Anzeichen
einer Tierseuche. - Vor erstmaliger Anwendung Erstellung und Übergabe eines detaillierten Behandlungsplanes durch den abgebenden Tierarzt an den Tierhalter mit folgenden Mindestangaben:
- die Bezeichnung des Impfstoffes, des pharmazeutischen Unternehmers,
- die Indikation,
- den Zeitpunkt oder den Zeitraum der Anwendung,
- Anzahl und nähere Bezeichnung der zu impfenden Tiere,
- Lagerungs- und Anwendungshinweise für den Tierhalter, gegebenfalls auch des Hinweises auf die einzuhaltende Wartezeit,
- Zeitplan für die tierärztliche Kontrollen vor und nach der Impfung.
- Der Behandlungsplan muss fünf Jahre vom 1. Januar des Jahres an, das auf das Jahr der Aushändigung des Anwendungsplans folgt, aufbewahrt und auf Verlangen der für den Wohnsitz des Tierhalters zuständigen Veterinärbehörde unverzüglich vorgelegt werden.
- Abgabe- und Vorratsbeschränkung auf die für die jeweilige Impfaktion vorgesehenen Menge,
- Abgabeverbot von Impfstoffen
- gegen anzeigepflichtige Tierseuchen, ausgenommen solche bei Geflügel oder bei Fischen, ( gegebenfalls tierseuchenrechtliche Verbote beachten!),
- bei amtlich angeordneten oder auf Grund tierseuchenrechtlicher Vorschriften vorgeschriebenen Impfungen, die mittels Injektion vorzunehmen sind,
- für Impfungen , die auf Grund einer Genehmigung nach § 17 Absatz.4 Nummer 2 des Tierseuchengesetzes durchgeführt werden.
- Schriftliche , auch im automatisierten Verfahren zulässige Anzeige des Impfstoff abgebenden Tierarztes bei der für den Wohnsitz des Tierhalters zuständigen Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung über die erstmalige Abgabe eines Impfstoffes unter Nennung von Name und Anschrift des Tierhalters sowie Vorlage des Behandlungsplanes. Die wiederholte Abgabe eines Mittels ist erneut anzuzeigen, soweit sie in einem Kalenderjahr erfolgt, in dem der Tierarzt noch keine Abgabe dieses Mittels an den Tierhalter vorgenommen hat . Ein Behandlungsplan muss in diesen Fällen nicht erneut beigefügt werden .
- die Impfindikation durch Prüfung der Bestandssituation im Hinblick auf die Gefährdung durch eine bestimmte Krankheit und die Notwendigkeit,
dagegen durch Impfung vorzugehen, durchzuführen, - die Impffähigkeit der Tiere durch klinische Untersuchung festzustellen. Dies kann sachgerecht nur in sehr engem Zeitrahmen von wenigen Tagen vor dem vorgesehenen Impfzeitpunkt sein.
- die Aufzeichnungen des Tierhalters , welche von Hand oder im automatisierten Verfahren erfolgt sein können, einsehen hinsichtlich unverzüglichen Eintrags von
- Bezeichnung, Charge und Menge des Impfstoffes,
- Zeitpunkt der Impfung,
- Art, Anzahl und Identität der geimpften Tiere,
- Name der Person, die geimpft hat,
- gegebenenfalls aufgetretene Besonderheiten durch ,während und nach der Impfung, zum Beispiel Nebenwirkungen.