Schulbuchausleihe, Lernmittelfreiheit
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Schulbuchausleihe, Lernmittelfreiheit
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Beschreibung
Seit dem Schuljahr 2010/2011 wurde das bisherige Gutscheinsystem schrittweise durch eine Schulbuchausleihe abgelöst. Die Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen der Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Realschulen plus, Gymnasien, Kollegs und Integrierten Gesamtschulen möglich. Ferner können alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die ein berufliches Gymnasium, eine Fachoberschule an der Realschule plus, die Berufsfachschule I oder II, die dreijährige Berufsfachschule, die höhere Berufsfachschule oder die Berufsoberschule I oder II besuchen. Die Ausgabe von Lernmittelgutscheinen ist hier nicht mehr möglich.
Bei der Schulbuchausleihe erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie Arbeitshefte kostenfrei (Lernmittelfreiheit – unentgeltliche Ausleihe). Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenzen, können Schulbücher gegen ein Entgelt ausgeliehen werden (Ausleihe gegen Entgelt).
An Förderschulen und im Berufsvorbereitungsjahr an berufsbildenden Schulen bestehen besondere Verfahren.
Anträge auf Gewährung von Lernmittefreiheit (unentgeltliche Ausleihe) sind für jedes Schuljahr bis zu einem durch das zuständige Ministerium jährlich neu festgesetzten Termin bei dem jeweiligen Schulträger einzureichen.
Für eine Teilnahme an der entgeltlichen Schulbuchausleihe haben sich die Sorgeberechtigten beziehungsweise die volljährigen Schülerinnen und Schüler ebenfalls für jedes Schuljahr neu im Internet unter folgender Internetadresse: http://lmf-online.rlp.de zu registrieren. Auch hierbei gilt es ein jährlich neu festgesetztes Zeitfenster zu beachten.
Das Schulbuchausleihe-Portal des Landes Rheinland-Pfalz enthält unter der Internetadresse:http://lmf-online.rlp.de umfangreiche Informationen, Merkblätter und Antragsformulare.
Bei der Schulbuchausleihe erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie Arbeitshefte kostenfrei (Lernmittelfreiheit – unentgeltliche Ausleihe). Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenzen, können Schulbücher gegen ein Entgelt ausgeliehen werden (Ausleihe gegen Entgelt).
An Förderschulen und im Berufsvorbereitungsjahr an berufsbildenden Schulen bestehen besondere Verfahren.
Anträge auf Gewährung von Lernmittefreiheit (unentgeltliche Ausleihe) sind für jedes Schuljahr bis zu einem durch das zuständige Ministerium jährlich neu festgesetzten Termin bei dem jeweiligen Schulträger einzureichen.
Für eine Teilnahme an der entgeltlichen Schulbuchausleihe haben sich die Sorgeberechtigten beziehungsweise die volljährigen Schülerinnen und Schüler ebenfalls für jedes Schuljahr neu im Internet unter folgender Internetadresse: http://lmf-online.rlp.de zu registrieren. Auch hierbei gilt es ein jährlich neu festgesetztes Zeitfenster zu beachten.
Das Schulbuchausleihe-Portal des Landes Rheinland-Pfalz enthält unter der Internetadresse:http://lmf-online.rlp.de umfangreiche Informationen, Merkblätter und Antragsformulare.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Für die Beantragung von Lernmittelfreiheit ist die Vorlage eines Einkommensteuerbescheides beziehungsweise einer Verdienstbescheinigung oder sonstiger, die Einkommenssituation belegenden Unterlagen erforderlich.
Gebühren
Die Gebühr für die entgeltliche Schulbuchausleihe ist schülerindividuell und von mehreren Faktoren (Klassenstufe, Schule, et cetera) abhängig.