Kfz-Zulassung - Zulassung eines Neufahrzeugs aus dem Ausland
Zuständige Behörde
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
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Ansprechpartner
Zulassungsbehörde
Rathausstraße 12
57610 Altenkirchen
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notwendige unterlagen
- COC-Papier beziehungsweise EG-Typgenehmigung des Herstellers oder Gutachten nach § 13 EG-FGV oder Gutachten nach § 21 Straßenverkehrszulassungsordnung eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder einer anerkannten Prüforganisation,
- Bescheinigung des Herstellers/Händlers, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde und Ausweisung des Herkunftslandes,
- Kaufvertrag oder Rechnung zur Prüfung der Eigentumsverhältnisse im Original (Beträge können geschwärzt werden),
- gegebenenfalls Verzollungsnachweis falls das Fahrzeug nicht aus einem EU-Staat stammt,
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.),
- Personalausweis,
- bei Firmen:
- bei Einzelfirmen die Gewerbeanmeldung,
- bei juristischen Personen die Gewerbeanmeldung, den Handelsregisterauszug und das/die Ausweisdokument/e der/des Vertretungsberechtigten,
- bei Vereinen den Auszug aus dem Vereinsregister,
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer,
- EC-Karte oder Kontoauszug als Kontennachweis,
- gegebenenfalls Vollmacht bei Vertretung durch Dritte.
Verfügbare Formulare


