Kfz-Zulassung - Technische Änderungen
Zuständige Behörde
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
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Zulassungsbehörde
Rathausstraße 12
57610 Altenkirchen
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rechtsgrundlagen
notwendige unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen,
- gegebenenfalls eine Einbaubestätigung einer Fachwerkstatt,
- gegebenenfalls eine Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes,
- gegebenenfalls Vollmacht bei Vertretung durch Dritte,
- bei Fahrzeigen, die älter als drei Jahre sind, ein gültiger Prüfbericht der Hauptuntersuchung.
Verfügbare Formulare


