Geldwäsche
Zuständige Behörde
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
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Telefon:
02681/81-0
Fax: 02681/81-2300
E-Mail: post@kreis-ak.de
Internet: www.kreis-altenkirchen.de
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beschreibung
Unter Geldwäsche wird die Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes (zum Beispiel durch Drogenhandel, Waffenhandel) in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf verstanden. Ziel des Gesetzes ist die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Geldwäscheprävention dient vor allem dem Schutz der Unternehmen, nicht von Kriminellen zur Geldwäsche missbraucht zu werden. Geldwäsche schädigt den Ruf eines Unternehmens und kann zudem einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten.
Ausführliche und aktuelle Informationen zum Thema Geldwäsche finden Sie auf der Internetseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.
Ausführliche und aktuelle Informationen zum Thema Geldwäsche finden Sie auf der Internetseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.
rechtsgrundlagen
- Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)
Verfügbare Formulare
Allgemeinverfügung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten | PDF-Dokument, 16 kBMerkblatt zur Allgemeinverfügung zur Bestellung nach § 7 Geldwäschegesetz | PDF-Dokument, 65 kB
Anzeige Bestellung/Entpflichtung nach § 7 des Geldwäschegesetzes | PDF-Dokument, 482 kB