EU-Dienstleistungsrichtlinie
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Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
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Fax: 02681/812000 u. 02681/812075
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E-Mail: norbert.schmauck@kreis-ak.de
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Beschreibung
Am 28.12.2009 trat die "Europäische Dienstleistungsrichtlinie" in Kraft. Alle von der "Europäischen Dienstleistungsrichtlinie" erfassten Dienstleistungen und die für deren Ausübung erforderlichen Genehmigungen können nun mühelos von jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union aus in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union beantragt werden. Jeder Dienstleister kann über das Internet alle erforderlichen Anträge zur Aufnahme seiner Tätigkeit in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union stellen. Selbstverständlich können auch alle inländischen Dienstleister die Vorzüge der "Europäischen Dienstleistungsrichtlinie" nutzen.
Wer die Vorteile der "Europäischen Dienstleistungsrichtlinie" in Anspruch nehmen will, kann sich in jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union an den zuständigen "Einheitlichen Ansprechpartner" oder an die zuständige Stelle wenden.
In Rheinland-Pfalz sind die einheitlichen Ansprechpartner bei den beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd angesiedelt.
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie auf die Informationsseiten des Einheitlichen Ansprechpartners für Rheinland-Pfalz.
Wer die Vorteile der "Europäischen Dienstleistungsrichtlinie" in Anspruch nehmen will, kann sich in jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union an den zuständigen "Einheitlichen Ansprechpartner" oder an die zuständige Stelle wenden.
In Rheinland-Pfalz sind die einheitlichen Ansprechpartner bei den beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd angesiedelt.
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Rechtsgrundlagen
- Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl. EU Nr. L 376 S. 36 (EU-DLR);
- Verwaltungsverfahrensgesetzin der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102);
- Landesgesetz über die Anwendung des europäischen Binnenmarktinformationssystems vom 27. Oktober 2009, GVBl. S. 356).