Hilfsnavigation

Seitenoptionen

 |  Schrift
  |  Kontrast
info-punkt

Volltextsuche

Inhalt

                

A B CD E F G H I J K L M N OP QR S T U V W XYZAlle
 

EU-Dienstleistungsrichtlinie

Zuständige Behörde

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/812000 u. 02681/812075
E-Mail:  post@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren

Ansprechpartner

Büroleiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2140
Fax:  02681/81 2075
E-Mail:  norbert.schmauck@kreis-ak.de
Raum:  118

Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren

Beschreibung

Am 28.12.2009 trat die "Europäische Dienstleistungsrichtlinie" in Kraft. Alle von der "Europäischen Dienstleistungsrichtlinie" erfassten Dienstleistungen und die für deren Ausübung erforderlichen Genehmigungen können nun mühelos von jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union aus in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union beantragt werden. Jeder Dienstleister kann über das Internet alle erforderlichen Anträge zur Aufnahme seiner Tätigkeit in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union stellen. Selbstverständlich können auch alle inländischen Dienstleister die Vorzüge der "Europäischen Dienstleistungsrichtlinie" nutzen.

Wer die Vorteile der "Europäischen Dienstleistungsrichtlinie" in Anspruch nehmen will, kann sich in jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union an den zuständigen "Einheitlichen Ansprechpartner" oder an die zuständige Stelle wenden.

In Rheinland-Pfalz sind die einheitlichen Ansprechpartner bei den beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd angesiedelt.
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie auf die Informationsseiten des Einheitlichen Ansprechpartners für Rheinland-Pfalz.

Rechtsgrundlagen

Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren