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gebühren für den unterricht an der Musikschule des kreises altenkirchen

Die Musikschule des Kreises Altenkirchen erhebt von den Benutzern zur teilweisen Deckung der durch den Betrieb der Musikschule entstehenden Kosten Benutzungsgebühren.

Gebührenhöhe

Für die Höhe der Gebühren ist grundsätzlich die Unterrichtsform maßgebend.
(Tarife gültig ab 01.08.2025)


Unterrichtsform

Unterricht pro Woche in Minuten

Unterrichtsgebühr im Jahr (im Monat)

1

Elementarbereich im Klassenunterricht

1.1

Musikmäuse
(Eltern-Kind Kurs)
das 2. Kind einer Familie


45


300 € (25 €)
150 € (12,50 €)

1.2

Musikspielplatz
(Kinder 4-6 Jahre)

in Gruppen bis 6 Kinder 


60

45


360 € (30 €)

360 € (30 €)

1.3

Musikentdecker
(Kinder 6-9 Jahre)

45

300 € (25 €)

2

Instrumental-/Vokalunterricht im Gruppenunterricht

2.1

Gruppe mit 2 Schülern

45

588 € (49 €)

2.2

Gruppe mit 3 Schülern

45

480 € (40 €)

2.3

Gruppe mit 4 und mehr Schülern

45

384 € (32 €)

3

Instrumental-/Vokalunterricht im Einzelunterricht

3.1

Normalstunde

30

732 € (61 €)

3.2

Kurzstunde (siehe Abs.6)

22,5

588 € (49 €)

3.3
Langstunde
45
1.212 € (101 €)

3.4

Begabtenförderung (siehe Absatz 6)

45-75

 864 € (72 €)

3.5

5er Karte (siehe Abs. 8 und 9)

5 x 30

106 € /
132,50 € (Abs. 9)

3.6

Geschenkstunde

60

43 €

4

Ergänzungsfach, Ensembles


gebührenfrei, sofern der/die Teilnehmer/in an der Musikschule Instrumental-/ Vokalunterricht belegt


ohne Teilnahme am Instrumentalunterricht

45-90

144 € (12 €)




gebührensatzung der musikschule des kreises altenkirchen

Die Festsetzung der Gebühren für den Musikschulunterricht erfolgt auf Grundlage der Gebührensatzung der Musikschule des Kreises Altenkirchen in der Fassung vom 01.08.2023.

Die Gebührensatzung enthält alle Regelungen für die Formalien des Unterrichtsbetriebs, wie Beginn und Abmeldung, Gebührenfestsetzung, Ermäßigungen und Erstattungen. 


Die Satzung in ihrer vollständigen Fassung finden Sie hier:

Gebührensatzung der Musikschule des Landkreises Altenkirchen (368 kB)



wichtige Satzungsregelungen im auszug:

Vertragsbeginn (§7 abs. 2 S.2)

Mit der Einteilung durch die Schulleitung in einen freien Unterrichtsplatz und die schriftliche Bestätigung kommt der Vertrag zustande und die Gebührenpflicht entsteht.

abmeldung (§9 Abs.1)

(1) Der Unterrichtsvertrag kann zum 31. Januar oder 31. Juli jeden Jahres gekündigt werden.

Die Kündigung muss dem Büro der Musikschule bis zum 31. Dezember oder 30. Juni
schriftlich oder per E-Mail zugegangen sein. Lehrkräfte können keine Abmeldung
entgegennehmen.

                

Externer Link: [Text]


Aktuelles

Kinderchor


SOMMERFERIEN !

Das Team der Kreismusikschule wünscht allen Musikschülerinnen und Musikschülern, Familien und unseren Lehrkräften einen wunderschönen Sommer, gute Erholung und tolle Ferien!
Unser Büro ist bis zum 15. Juli und ab 13. August wieder besetzt.
In der Zwischenzeit können Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail oder über die Musikschul-App senden.

Der Unterricht beginnt wieder am Montag, 18. August.

Alle neu eingeteilten Schülerinnen und Schüler erhalten bis dahin eine Nachricht von ihrer Lehrkraft.

Bitte denken Sie daran, dass im neuen Schuljahr die Anträge auf Sozial- und Vereinsermäßigung neu zu stellen sind. Gleiches gilt für die Befreiung vom Erwachsenenzuschlag, falls der/die Schüler/in volljährig wird, sich aber noch in Ausbildung / Studium befindet und Kindergeld bezogen wird.

Wir grüßen Sie und Euch alle herzlich. Auf bald!




Unser Förderverein wurde für die Streicher-AG in Kooperation mit der Franziskus-Grundschule Wissen mit einem Preisgeld der EAM-Stiftung ausgezeichnet.

GTS Wissen Streicher AG



Einen Ausblick auf unsere Veranstaltungen im neuen Schuljahr finden Sie in unserer Musikschulapp.

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Eindrücke unserer Projektwoche 2024:

Eine Woche voller Projekte
konnten unsere Schülerinnen und Schülern im April nutzen und ihre musikalischen Interessen und Fähigkeiten erweitern.
Hier ein paar Eindrücke:

Rückblick Projektwoche 2024 (2.8 MB)


Anmeldungen zum Unterricht:

Anmeldungen zum Instrumental- und Gesangsunterricht und zu den Musikkursen für Kinder im Vorschulalter sind jederzeit möglich.
Unser Musikschulbüro berät sie gerne.

Bitte nutzen Sie unsere
Onlineanmeldung


Nutzen Sie schon unsere Musikschul-APP?

Immer alle Daten, Termine, Infos und Aktuelles zur Hand!

Handy Musikschulapp

RÜCKBLICH auf Jubiläum - 50 Jahre MusikschuleLogo 50 Jahre KMS

Unser Geburtstag - Eure Ständchen

hier gehts zur Sonderseite und den Ständchen
Flyer Ständchen





Handy Musikschulapp


Anmeldungen:

für den Instrumental- und Gesangsunterricht und die Musikkurse sind weiterhin möglich.



Ganz neu und extra für Euch:
Instrumenteninfo online!

Info Button


Ausführliche Informationen: 

Aktuelle Information Corona



Hochstraße 3
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/812283
Fax:  02681/812280
E-Mail:  musikschule@kreis-ak.de
Internet:  www.kreismusikschuleak.de

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Unsere Schule arbeitet mit dem Qualitätssystem Musikschule

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