Fragen zu MRGN in Kindergarten und Schule
- Darf ein mit MRGN-(ESBL)-besiedeltes Kind den Regelkindergarten beziehungsweise die Regelschule besuchen?
- Müssen die Eltern den Kindergarten beziehungsweise die Schule über die Besiedlung ihres Kindes mit MRGN (ESBL) informieren?
- Müssen die Eltern beziehungsweise die Kindergarten- oder Schulleitung das Gesundheitsamt informieren, wenn ein mit MRGN (ESBL)-besiedeltes Kind die Einrichtung besucht?
- Muss die Schulleitung ein mit MRGN (ESBL)-besiedeltes Kind in ihrer Einrichtung aufnehmen?
- Sind besondere Hygienemaßnahmen in Kindergarten oder Schule einzuhalten, wenn ein mit MRGN-besiedeltes Kind diese Einrichtung besucht?