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10.06.2022

Höhere Förderung der Jugendarbeit: Neue Kreisrichtlinien treten zum 1. Juli in Kraft

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Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages hat neue Förderrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit beschlossen. (Foto: pixabay)

Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages hat neue Förderrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit beschlossen. Sie treten zum 1. Juli in Kraft. Neben Erhöhungen der Förderbeträge werden zukünftig unter anderem auch Tagesveranstaltungen, Seminarreihen oder Kurzlehrgänge gefördert. In besonderen Fällen können auch Hybridveranstaltungen, also die Kombination von Präsenz- und Online-Format, eine Förderung erhalten. Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass einige Veranstaltungsformate vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich vorangemeldet werden müssen.

Eine wesentliche Veränderung, die für die beantragenden Träger von großem Interesse sein dürfte, ist der Beitritt zu den Rahmenvereinbarungen nach Paragraf 72a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (§72a SGBVIII). Dieser ist nun Voraussetzung, um eine Förderung beantragen zu können.

Die aktualisierten Kreisrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Kreis Altenkirchen sowie alle zugehörigen Antragsformulare und Beiblätter sind auf der Webseite des Kreises (»Bürgerservice/Dokumente zum Download«) hinterlegt und ab dem 1. Juli zu nutzen. 

Fragen und Infos zu den neuen Kreisrichtlinien oder zum Beitritt zu den Rahmenvereinbarungen: Kreisverwaltung Altenkirchen, Jenny Weitershagen, E-Mail: jennifer.weitershagen@kreis-ak.de, Tel.: 02681-812541.



Ansprechpartnerin

 
Kreismedienzentrum/ Kreisarchiv
Sachbearbeiterin
Im Westerwald-Gymnasium Gebäude A
Hochstraße 13
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681-812251
Fax:  02681-812250
E-Mail:  linda.hendriks@kreis-ak.de

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