Bauleitplanung
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Referatsleiterin
Hochstraße 28
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beschreibung
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in den Gemeinden vorzubereiten und zu leiten. Damit ist die Bauleitplanung das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde.
Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Gemeinden in kommunaler Selbstverwaltung tätig. Sie haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Dabei ist das System der Bauleitpläne zweistufig angelegt:
- Flächennutzungspläne als vorbereitende Bauleitpläne für das gesamte Gebiet einer (Verbands-)Gemeinde
und - Bebauungspläne als verbindliche Bauleitpläne für räumliche Teilbereiche einer Gemeinde.