Kfz-Zulassung - Änderung der Adressdaten innerhalb des Kreises
Zuständige Behörde
57610 Altenkirchen




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Ansprechpartner
Rathausstraße 12
57610 Altenkirchen
rechtsgrundlagen
notwendige unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Personalausweis,
- bei Firmen:
- bei Einzelfirmen die Gewerbeanmeldung,
- bei juristischen Personen die Gewerbeanmeldung, den Handelsregisterauszug und das/die Ausweisdokumente der/des Vertretungsberechtigten,
- bei Vereinen den Auszug aus dem Vereinsregister,
- gegebenenfalls eine Vollmacht bei Vertretung durch Dritte,
- bei Fahrzeugen, die älter als drei Jahre sind, ein gültiger Prüfbericht der Hauptuntersuchung.
Hinweis:
Die Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I kann auch im Rahmen der Änderung des Personalausweises bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung vorgenommen werden.
Verfügbare Formulare
