Führerschein - Internationaler Führerschein
Zuständige Behörde
57610 Altenkirchen




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Ansprechpartner
Sachbearbeiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen




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Beschreibung
Um einen internationalen Führerschein zu erhalten, ist ein formloser Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde der Kreisverwaltung Altenkirchen zu stellen.
Der Internationale Führerschein wird auf die Dauer von 3 Jahren befristet.
Innerhalb der Europäischen Union genügt der EU- Führerschein!
In Schweden wird zusätzlich der Internationale Führerschein empfohlen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- EU-Kartenführerschein,
- biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung (35 x 45 Millimeter),
- gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass und Meldebestätigung),
- ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung und eine gültige Aufenthaltserlaubnis.