Führerschein - Umtausch in EU-Kartenführerschein
Zuständige Behörde
57610 Altenkirchen




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Ansprechpartner
Sachbearbeiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen




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Beschreibung
Am 19.1.2013 traten zur Umsetzung der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie neue Regelungen der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft.
Das Muster für die Kartenführerscheine ändert sich, da es bei den Klasseneinteilungen unter anderem. zwei neue Führerscheinklassen gibt.
Führerscheine, die ab diesem Stichtag ausgestellt werden, sind 15 Jahre gültig, ausgenommen die C- und D-Klassen. Alle Führerscheine, die vorher ausgestellt wurden, bleiben hingegen bis zum 19.1.2033 gültig.
Es besteht aktuell keine gesetzliche Verpflichtung, den alten Führerschein (egal ob grau oder rosa) in den EU-Kartenführerschein zu tauschen. Fahrerlaubnisklassen, die bis zum Ablauf des 18.1.2013 erteilt worden sind, bleiben im bisherigen Umfang bestehen.
Hinweis für Inhaber einer Fahrerlaubnis der alten Klasse 2:
Wird die bis zum 31.12.1998 erteilte Fahrerlaubnisklasse 2 nicht umgestellt. so darf der Inhaber ab Vollendung des fünfzigsten Lebensjahres keine Fahrzeuge oder Fahrzeugkombination der Klasse C oder CE mehr führen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- neues biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung (35 x 45 Millimeter)
- bisheriger Führerschein oder (wenn der Führerschein nicht von der Kreisverwaltung Altenkirchen ausgestellt wurde) eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
- gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung)
- ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis
- bei der Umschreibung der alten Klasse 2 ist ab Vollendung des fünfzigsten Lebensjahres auch ein ärztliches Gutachten sowie ein augenärztliches Gutachten nachzuweisen.