Fischereiwesen
Zuständige Behörde
57610 Altenkirchen




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Sachbearbeiter
Parkstraße 1
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Beschreibung
Schutz, Erhaltung und Fortentwicklung der im Wasser lebenden Tier- und Pflanzenwelt, sind zentrale Anliegen des Landesfischereigesetzes und der mit seinem Vollzug Beauftragten.
Innerhalb des Vollzugs des Fischereirechts obliegt der Kreisverwaltung als unterer Fischereibehörde insbesondere:
- Ausübung der Rechts- und Fachaufsicht über die Fischereigenossenschaften und Ortspolizeibehörden,
- Prüfung der Fischereipachtverträge,
- Verpflichtung und Aufsicht über die Fischereiaufseher,
- fachbehördliche Stellungnahmen zu wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren,
- Prüfung der Eigenfischereibezirke sowie deren Gestaltung und Abrundung,
- Organisation der Fischerprüfung.
Rechtsgrundlagen
- Landesfischereigesetz (LFischG,
- Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (Landesfischereiordnung)