Führerschein - Ersatzführerschein
Zuständige Behörde
57610 Altenkirchen




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Ansprechpartner
Sachbearbeiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen




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Beschreibung
In beiden Fällen müssen Sie eine Versicherung an Eides Statt abgeben, mit der Sie zum einen versichern, dass die Angaben im Antrag zu den Verlust- oder Diebstahlsumständen wahrheitsgemäß erfolgten, und zum anderen sich verpflichten, das verlorene oder gestohlene Führerscheindokument bei Wiederauftauchen unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde abzugeben.
Ein Ersatzführerschein ist grundsätzlich formell und persönlich zu beantragen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- aktuelles biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung (35 x 45 Millimeter),
- gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass),
- ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis,
- bei Verlust oder Diebstahl muss eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Führerscheins abgegeben werden.
- Sofern der Führerschein nicht im Landkreis Altenkirchen ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde erforderlich.