AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IM KREIS - Neue Corona-Bekämpfungsverordnung online
Wie entwickeln sich die Covid-19-Infektionen? Worüber informieren die Einrichtungen des Kreises im Zusammenhang mit der Pandemie? Wo gibt es Einschränkungen? Eine tagesaktuelle Übersicht ...
ANMELDUNG ZUR CORONA-IMPFUNG: So geht's ...
Seit Anfang Januar ist es möglich, sich für eine Impfung gegen Corona anzumelden. Die Terminvergabe für die Impfungen erfolgt ausschließlich über die landesweite Hotline 0800-5758100 oder über die Internetseite www.impftermin.rlp.de. Die Impfungen in den Impfzentren, somit auch im Wissener Impfzentrum für den Kreis Altenkirchen, laufen seit dem 7. Januar. Weder beim Impfzentrum in Wissen noch bei der Kreisverwaltung und dem Gesundheitsamt in Altenkirchen werden Termine für eine Impfung vergeben. Die komplette Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums als pdf-Datei: Impfverordnung
CORONA-Hotline des Gesundheitsamtes
Unter der Nummer 02681-813838 stehen Experten des Gesundheitsamtes derzeit für Fragen zu Corona montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr zur Verfügung. Bei dringenden Anfragen außerhalb dieser Zeiten senden Sie bitte eine E-Mail an gesundheitsamt@kreis-ak.de mit Angabe einer Rückrufnummer. Bei Meldungen Ihrer Corona-App können Sie sich zusätzlich an Ihren Hausarzt oder an den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 wenden. Für technischen Fragen zur Corona-App ist die kostenfreie Rufnummer 0800-7540001 des Robert-Koch-Institutes von montags bis samstags von 7 bis 22 Uhr erreichbar.
Fragen zu kontaktreduzierenden Maßnahmen: Hotline beim Kreis
Um die Vielzahl der Anfragen zu kontaktreduzierenden Maßnahmen zu beantworten, hat der Kreis Altenkirchen eine Hotline eingerichtet, die unter der Telefonnummer 02681-812388 erreichbar ist. Per E-Mail werden Auskünfte unter ordnungsamt@kreis-ak.de gegeben.
Das Land Rheinland-Pfalz und der Landkreis Altenkirchen gewähren unter gewissen Voraussetzungen Zuwendungen für Baumaßnahmen an Sportanlagen. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht jedoch nicht.