Schulbuchausleihe, Lernmittelfreiheit
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Beschreibung
Bei der Schulbuchausleihe erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie Arbeitshefte kostenfrei (Lernmittelfreiheit – unentgeltliche Ausleihe). Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenzen, können Schulbücher gegen ein Entgelt ausgeliehen werden (Ausleihe gegen Entgelt).
An Förderschulen und im Berufsvorbereitungsjahr an berufsbildenden Schulen bestehen besondere Verfahren.
Anträge auf Gewährung von Lernmittefreiheit (unentgeltliche Ausleihe) sind für jedes Schuljahr bis zu einem durch das zuständige Ministerium jährlich neu festgesetzten Termin bei dem jeweiligen Schulträger einzureichen.
Für eine Teilnahme an der entgeltlichen Schulbuchausleihe haben sich die Sorgeberechtigten beziehungsweise die volljährigen Schülerinnen und Schüler ebenfalls für jedes Schuljahr neu im Internet unter folgender Internetadresse: http://lmf-online.rlp.de zu registrieren. Auch hierbei gilt es ein jährlich neu festgesetztes Zeitfenster zu beachten.
Das Schulbuchausleihe-Portal des Landes Rheinland-Pfalz enthält unter der Internetadresse:http://lmf-online.rlp.de umfangreiche Informationen, Merkblätter und Antragsformulare.