Tiertransporte
Zuständige Behörde
57610 Altenkirchen




Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
Ansprechpartner
Abteilungsleiterin, Amtstierärztin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen




Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
Referatsleiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen




Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
beschreibung
Die Verordnung (EG) 1/2005 regelt die Anforderung an den gewerblichen Transport von lebenden Tieren. Dabei kann es sich um Zucht-, Mast- oder Schlachtvieh, um Zoo- und Zirkustiere oder auch um Heimtiere handeln.
Grundsätzlich gilt, dass für den Transport lebender Tiere über eine Strecke von mehr als 65 Kilometer eine Zulassung als Transportunternehmer benötigt wird. Darin werden die Tierarten und die zugelassenen Transportmittel aufgeführt. Auch Landwirte benötigen eine solche Zulassung um ihre eigenen Tiere über größere Strecken transportieren zu dürfen.
Besondere Anforderungen gelten bei sogenannten „langen Beförderungen“ (wenn ab Bewegung des ersten Tieres der Sendung acht Stunden überschritten werden).
Ferner benötigen die verantwortlichen Betreuer der Tiere einen Befähigungsnachweis, der zum Beispiel nach Erwerb der Sachkunde in einem Lehrgang am Hofgut Neumühle in 67728 Münchweiler an der Alsenz, durch das Veterinäramt ausgestellt wird.
rechtsgrundlagen
- EG-Verordnung Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004,
- Tierschutz-Transportverordnung
Verfügbare Formulare



