Kfz-Zulassung - Verlust / Diebstahl der Kennzeichenschilder
Zuständige Behörde
57610 Altenkirchen




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Ansprechpartner
Rathausstraße 12
57610 Altenkirchen
beschreibung
Bei Verlust beider Kennzeichen oder bei Verlust des Motoarradkennzeichens ist eine Versicherung an Eides statt vom Halter persönlich abzugeben. Bei Verlust von nur einem Kennzeichen ist das noch vorhandene Kennzeichen abzugeben.
rechtsgrundlagen
notwendige unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Personalausweis,
- aktueller Bericht der Hauptuntersuchung,
- gegebenenfalls Diebstahlanzeige,
- gegebenenfalls Vollmacht bei Vertretung durch Dritte (nur bei Diebstahl).
Verfügbare Formulare


