beschreibung
Als Großraum- und Schwertransporte bezeichnet man den Verkehr mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Sie weichen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und zum Teil der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ab und dürfen daher im öffentlichen Straßenverkehr nur mit besonderen Erlaubnissen oder Ausnahmegenehmigungen durchgeführt werden.