Kontrollgerätekarten
Zuständige Behörde
57610 Altenkirchen




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Ansprechpartner
Referatsleiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen




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beschreibung
Damit diese Geräte bedient werden können, benötigen Kraftfahrer eine Fahrerkarte. Auf dieser werden alle notwendigen Daten in einem Chip gespeichert. Fahrerkarten können bei den Fahrerlaubnisbehörden des Hauptwohnortes beantragt werden.
Der entsprechende Antrag wird vom zuständigen Mitarbeiter aufgenommen.
Nähere Informationen über die notwendigen Antragsunterlagen, Gültigkeit und sonstige Voraussetzungen erhalten Sie beim zuständigen Mitarbeiter der Kreisverwaltung.
gebühren
- 42 Euro Fahrerkarte
- 50 Euro Werkstattkarte
- 42 Euro Unternehmerkarte
Verfügbare Formulare
