Sammlungswesen
Zuständige Behörde
57610 Altenkirchen




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Ansprechpartner
Sachbearbeiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen




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beschreibung
Es wird geprüft, ob Sammlungen ordnungsgemäß durchgeführt werden und ob der Sammlungsertrag auch tatsächlich dem beworbenen Zweck zugute kommt.
Weiterführende Informationen zum Sammlungsrecht finden Sie auf der Internetseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.
rechtsgrundlagen
- Sammlungsgesetz für Rheinland-Pfalz