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Gesundheitsamt

Zuständige Behörde

In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2700
E-Mail:  gesundheitsamt@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

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beschreibung

In Rheinland-Pfalz nehmen die Kreisverwaltungen die Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörden wahr. Die Landkreise sind verpflichtet, hierzu Gesundheitsämter einzurichten, die auch für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in den anliegenden kreisfreien Städten zuständig sind. Die Gesundheitsämter werden durch eine Amtsärztin oder einen Amtsarzt geleitet.

Die Gesundheitsämter haben allgemein den gesetzlichen Auftrag, die gesundheitlichen Verhältnisse der Bevölkerung in ihrem Dienstbezirk zu beobachten, zu untersuchen und zu bewerten. Dies gilt vor allem für den Schutz vor übertragbaren Erkrankungen. Die Amtsärztinnen und Amtsärzte nehmen umfangreiche Tätigkeiten wahr, etwa in den Bereichen der Gesundheitsvorsorge, des Infektionsschutzes und der Umwelthygiene.

Die Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz bieten kostenlose Impfsprechstunden zur Überprüfung des Impfstatus und gegebenenfalls Durchführung von Schutzimpfungen, Sprechstunden zu sexuell übertragbaren Erkrankungen sowie Drogen- Sucht- und AIDS Beratungsstellen an. Darüber hinaus sind die Gesundheitsämter für die Tuberkulose- Fürsorge -Bekämpfung und  -Überwachung zuständig.

Eine weitere zentrale Aufgabe besteht darin, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen. In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben. Grund ist unter anderem, dass sich Amtsärztinnen und Amtsärzte durch ihre besondere Unabhängigkeit sowie durch ihren speziellen zusätzlichen Sachverstand im Bereich der öffentlichen Verwaltung auszeichnen. Sie werden in der Regel im Auftrag anderer Behörden beziehungsweise gemäß ihrer gesetzlichen Aufgaben tätig. 

Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:

  • Einstellungsuntersuchungen für den öffentlichen Dienst
  • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe
  • Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
  • Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst
  • Begutachtungen nach dem SGB XII
  • Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von
  • Heil- und Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
  • Beurteilung der Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Arbeits-/Erwerbsfähigkeit, Betreuungsangelegenheiten für Gerichte
  • Feststellung der Reisefähigkeit von Personen
  • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Privatpersonen:

  • Schüler / Studenten: Feststellung der Prüfungsunfähigkeit, Abgabefristverlängerung für Arbeiten bezuehungsweise Prüfungserleichterungen  
  • Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt
  • Fahrtauglichkeitsprüfung

Die Gesundheitsämter haben zudem vielfältige Überwachungsaufgaben zum Beispiel bezüglich der Einhaltung von Hygienevorschriften in Krankenhäusern und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen sowie des Verkehrs mit freiverkäuflichen Arzneimitteln, Medizinprodukten und Betäubungsmitteln.

An die Gesundheitsämter sind in der Regel die Schul- und Jugendärztlichen Dienste und Sozialpsychiatrische Dienste angeschlossen.

Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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