Naturschutz - Fördermöglichkeiten
Zuständige Behörde
57610 Altenkirchen
Fax: 02681/81-2600
E-Mail: post@kreis-ak.de
Internet: www.kreis-altenkirchen.de
Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
Ansprechpartner
Sachbearbeiter
Hochstraße 28
57610 Altenkirchen
E-Mail: olaf.riesner-seifert@kreis-ak.de
Raum: 1
Fax: 02681-81 2688
Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
Sachbearbeiterin
Hochstraße 28
57610 Altenkirchen
E-Mail: jessica.gelhausen@kreis-ak.de
Raum: 3
Fax: 02681-81 2688
Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
Beschreibung
Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat im Rahmen einer Verwaltungsvorschrift die "Fördergrundsätze Landespflege" festgelegt. Darin wird konkret geregelt, welche Maßnahmen unter welchen Voraussetzungen gefördert werden können. Bei den Fördermitteln handelt es sich um Landesmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Folgende Maßnahmen können gefördert werden:
- Maßnahmen zur Erhaltung besonders geschützter, bestandsbedrohter Tier- und Pflanzenarten (Artenschutzmaßnahmen, Anlage von Feuchtbiotopen, Streuobstwiesen, Heckensäumen und so weiter) und Maßnahmen zur Erhaltung der nach § 28 Landesnaturschutzgesetz geschützten Biotope,
- Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Landschaftsschutzgebieten, Naturparken und Biosphärenreservaten,
- Landespflegerische Maßnahmen in geschützten Landschaftsbestandteilen und Naturschutzgebieten, an Naturdenkmalen sowie im Schutzgebietsnetz Natura 2000.
Anträge auf Förderung können kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, gemeinnützige Träger aber auch Einzelpersonen und private Personenvereinigungen stellen.
Antragsvordrucke finden Sie auf der Internetseite der SGD Nord.