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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Zuständige Behörde

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2300
E-Mail:  post@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

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Ansprechpartner

Führerscheine
Sachbearbeiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2325
Fax:  02681/81 2300
E-Mail:  markus.hilpisch@kreis-ak.de
Raum:  058

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Beschreibung

Antragsverfahren bei Taxi, Mietwagen und PKW im Linienverkehr
Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • EU-Kartenführerschein
  • Vorbesitz der Klasse B von mindestens zwei Jahren
Der Antrag ist beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu stellen.

Antragsverfahren bei Krankenkraftwagen
Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind:

  • Mindestalter 19 Jahre,
  • EU-Kartenführerschein,
  • Vorbesitz der Klasse B von mindestens einem Jahr

Der Antrag ist beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu stellen.

Hinweis:
Zur Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss ein EU-Kartenführerschein vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der alte Führerschein, auch bei einer Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, umgetauscht werden.
Die Gebühr für die Umstellung beträgt 24,00 Euro.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für die Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt und kann nur vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden.

Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist dann wieder ein Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu stellen mit der Folge, dass alle Voraussetzungen, wie bei einer Ersterteilung (siehe oben) nachzuweisen sind.

Stellen Sie deshalb rechtzeitig (etwa.acht Wochen vor Ablauf der Gültigkeit) einen Antrag auf Verlängerung.

Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Der Antrag ist beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu stellen.

  • Führungszeugnis (für Behörde) beim Einwohnermeldeamt beantragen,
  • Augenärztliches Gutachten,
  • Ärztliches Gutachten gemäß § 48 Absatz 4 Nr. 3 Fahrerlaubnisverordnung in Verbindung mit Anlage 5 Nr. 1
  • Ab dem sechzigsten Lebensjahr: Testpsychologisches Gutachten gemäß § 48 Absatz 4 Nr. 3 Fahrerlaubnisverordnung in Verbindung mit Anlage 5 Nr. 2
  • gegebenenfalls Nachweis der charakterlichen Eignung im Rahmen eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gemäß § 48 Absatz 4 Nr. 2 Fahrerlaubnisverordnung (Zustimmungserklärung zur Aktenübersendung an ein medizinisch-psychologisches Institut Ihrer Wahl)
  • Gebühr für die Verlängerung der Fahrerlaubnis: 28,60 €

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Für das Antragsverfahren bei Taxi, Mietwagen, PKW im Linienverkehr und Krankenkraftwagen:

  • Führungszeugnis für Behörden, zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt,
  • augenärztliches Gutachten
  • ärztliches Gutachten
  • testpsychologisches Gutachten,
  • gegebenenfalls Nachweis der charakterlichen Eignung im Rahmen eines medizinisch-psychologischen Gutachtens,
  • bei Taxen Ortskenntnisprüfung anhand von Fragebögen für das Gebiet, in dem Beförderungspflicht besteht,
  • bei Krankenkraftwagen Vorlage einer Erste-Hilfe-Nachweises
Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung:
  • Führungszeugnis für Behörden, zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt,
  • augenärztliches Gutachten
  • ärztliches Gutachten
  • ab dem sechzigsten Lebensjahr: testpsychologisches Gutachten
  • gegebenenfalls Nachweis der charakterlichen Eignung im Rahmen eines medizinisch-psychologischen Gutachtens.

Gebühren

  • Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: 34,20 Euro
  • Ortskenntnisprüfung: 25,00 Euro
  • Umstellung auf EU-Kartenführerschein: 24,00 Euro
  • Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: 28,60 Euro
Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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