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Bußgeldangelegenheiten

Zuständige Behörde

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/812000 u. 02681/812075
E-Mail:  post@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

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Beschreibung

Der Bußgeldstelle des Landkreises Altenkirchen obliegt die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten aus den allgemeinen Verwaltungsbereichen wie zum Beispiel dem Lebensmittelrecht, dem Jagd- und Waffenwesen, dem Baurecht, dem Umwelt- und Abfallwesen, dem Wohngeld, dem Unterhaltsrecht und so weiter.

Nach Feststellung der Ordnungswidrigkeit wird die verantwortliche Person ermittelt und angehört. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten (weniger als 40 Euro) kann der Betroffene verwarnt werden. Er erhält mit der Anhörung ein Verwarnungsgeldangebot und kann das Verfahren durch Zahlung des Verwarnungsgeldbetrages beenden. Dabei ist zu beachten, dass ein von der Behörde angebotenes Verwarnungsgeld nur wirksam wird, wenn es durch Zahlung innerhalb der dafür bestimmten Frist akzeptiert wird. Geschieht dies nicht, ist das Ordnungswidrigkeitsverfahren fortzuführen. Sofern nach der Anhörung der betroffenen Person keine Einstellung des Verfahrens in Betracht kommt, wird ein Bußgeldbescheid erlassen. Ein Bußgeldbescheid ist im Gegensatz zur Verwarnung mit zusätzlichen Kosten - Gebühren und Auslagen – verbunden.

Rechtsgrundlagen

Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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