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Infektionsschutz

Zuständige Behörde

In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2700
E-Mail:  gesundheitsamt@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

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Ansprechpartner

Seuchen- und Umwelthygiene
Sachbearbeiterin
zuständig für VGs Hamm, Kirchen,
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2734
Fax:  02681/81 2700
E-Mail:  susanne.buchen@kreis-ak.de
Raum:  9

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Seuchen- und Umwelthygiene
Sachbearbeiter
zuständig für VG Altenkirchen-Flammersfeld, Hausinstallationen, Badegewässer
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681-81 2739
Fax:  02681-81 2700
E-Mail:  henry.likeit@kreis-ak.de
Raum:  10

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Seuchen- und Umwelthygiene
Sachbearbeiterin
zuständig für VGs Betzdorf-Gebhardshain, Daaden-Herdorf, Wissen
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2728
Fax:  02681/81 2700
E-Mail:  katrin.nagelsdiek@kreis-ak.de
Raum:  009

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Seuchen- und Umwelthygiene
Sachbearbeiter
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2731
Fax:  02681/81 2700
E-Mail:  thomas.heinz@kreis-ak.de
Raum:  008

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Beschreibung

Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Dies ist die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. Sie erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus und treffen gegebenenfalls die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen. § 6 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG)  enthält eine vollständige Liste der meldepflichtigen Krankheiten.

Einen Schwerpunkt nehmen Beratungen, Ermittlungen sowie Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten ein. Die wichtigste gesetzliche Grundlage stellt dafür das Infektionsschutzgesetz dar.

Hierzu gehören:

  • Erfassen und Bewerten aller meldepflichtigen Erkrankungen im Kreisgebiet. In den meisten Fällen folgen Nachforschungen, Ermittlungen, Untersuchungen und Ortsbegehungen zur Feststellung möglicher Infektionsquellen oder Infektionsketten, sowie Maßnahmen, zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung der Infektionskrankheit.
  • Beratung und Betreuung der Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindergärten, Jugendhilfeeinrichtungen et cetera) bei Fragen zu Infektionshygiene /Infektionsschutz.
  • Durchführung von Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz für lebensmittelverarbeitende Personen.

Einen weiteren Schwerpunkt stellt das Überwachen der gesundheitlichen Bestimmungen und hygienischen Anforderungen in Gemeinschaftseinrichtungen und ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen, in denen durch medizinische, pflegerische oder sonstige Hilfeleistungen, Krankheiten oder Behinderungen festgestellt, geheilt oder gelindert werden, dar. Auch Blutspendeeinrichtungen, Einrichtungen des Rettungs- und Krankentransportwesens sowie des Zivil- und Katastrophenschutzes, Einrichtungen der Körper- und Schönheitspflege, Piercing- und Tattoo-Studios werden infektionshygienisch regelmäßig kontrolliert.

Außerdem wird die Qualität des Trinkwassers überwacht. Das Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.  

Das Badewasser wird in Schwimmbädern und (während der Badesaison) auch in natürlichen Badegewässern geprüft.

Im Auftrag öffentlicher Stellen werden verschiedene Stellungnahmen abgegeben (zum Beispiel objektbezogene Stellungnahmen, Bauleitplanung und Bauleitverfahren, Einhaltung der Immissionsgrenzwerte).

Je nach Situation können sich weitere Schwerpunktaufgaben ergeben, zum Beispiel die Pandemieplanung. Sie dient der vorsorglichen Vorbereitung auf einen Ausbruch oder die weltweite Ausbreitung bedrohlicher Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Vogelgrippe oder neuer Influenzaviren. In den letzten Jahren ging es dabei als Konsequenz aus den Ereignissen vom 11.09.2001 vor allem um Milzbrand und Pocken. Wenig später kamen die SARS-Pandemie (Schweres Akutes Respiratorisches Syndrom) und die Vogelgrippe hinzu.

Rechtsgrundlagen

Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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