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Tierarzneimittel

Zuständige Behörde

Ansprechpartner

Veterinärwesen und Landwirtschaft
Abteilungsleiter, Amtstierarzt
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2810
Fax:  02681/81 2800
E-Mail:  harald.gruenau@kreis-ak.de
Raum:  350

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Veterinärwesen und Landwirtschaft
Tierärztin
Parksraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681-81 2893
Fax:  02681-81 2800
Raum:  353
E-Mail:  loreen.lehmann@kreis-ak.de

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beschreibung

Die Tierarzneimittelüberwachung ist Teil des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Überwachung des Einsatzes von Tierarzneimitteln bei lebensmittelliefernden Tieren.
Durch Kontrollen der landwirtschaftlichen Betriebe und ihrer Stallapotheken wird die Einhaltung der Vorschriften überprüft, um den Schutz des Verbrauchers und der Tiere vor gesundheitlichen Gefahren durch einen unsachgemäßen Einsatz von Tierarzneimitteln zu gewährleisten. Jeder Nutztierhalter ist verpflichtet, einen Nachweis über die Anwendung von Tierarzneimitteln zu führen.

Des Weiteren besteht die Aufgabe der Veterinärämter in Rheinland-Pfalz darin, den Fachhandel bezüglich des Verkaufs von freiverkäuflichen Tierarzneimitteln zu überwachen. Für diese Tätigkeit benötigt jeder Verkäufer die erforderliche Sachkunde.

rechtsgrundlagen

Verfügbare Formulare

Icon Formular Bestandsbuch über die Anwendung von Arzneimitteln  | PDF-Dokument, 7 kB
Icon Formular Leitfaden Orale Anwendung Tierarzneimittel im Nutztierbereich  | PDF-Dokument, 104 kB
Icon Formular Merkblatt 1 zur Anwendung von oral anzuwendenden Fertigarzneimitteln über das Futter  | PDF-Dokument, 41 kB
Icon Formular Merkblatt 2 zur Anwendung von oral anzuwendenden Fertigarzneimitteln über das Wasser  | PDF-Dokument, 41 kB
Icon Formular Merkblatt Nachweispflicht Tierarzneimittel  | PDF-Dokument, 13 kB
Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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