Tierarzneimittel
Zuständige Behörde
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
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Ansprechpartner
Veterinärwesen und Landwirtschaft
Abteilungsleiter, Amtstierarzt
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
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Fax: 02681/81 2800
E-Mail: harald.gruenau@kreis-ak.de
Raum: 350
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Veterinärwesen und Landwirtschaft
Tierärztin
Parksraße 1
57610 Altenkirchen
Tierärztin
Parksraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:
02681-81 2893
Fax: 02681-81 2800
Raum: 353
E-Mail: loreen.lehmann@kreis-ak.de
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Raum: 353
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beschreibung
Die Tierarzneimittelüberwachung ist Teil des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Überwachung des Einsatzes von Tierarzneimitteln bei lebensmittelliefernden Tieren.
Durch Kontrollen der landwirtschaftlichen Betriebe und ihrer Stallapotheken wird die Einhaltung der Vorschriften überprüft, um den Schutz des Verbrauchers und der Tiere vor gesundheitlichen Gefahren durch einen unsachgemäßen Einsatz von Tierarzneimitteln zu gewährleisten. Jeder Nutztierhalter ist verpflichtet, einen Nachweis über die Anwendung von Tierarzneimitteln zu führen.
Durch Kontrollen der landwirtschaftlichen Betriebe und ihrer Stallapotheken wird die Einhaltung der Vorschriften überprüft, um den Schutz des Verbrauchers und der Tiere vor gesundheitlichen Gefahren durch einen unsachgemäßen Einsatz von Tierarzneimitteln zu gewährleisten. Jeder Nutztierhalter ist verpflichtet, einen Nachweis über die Anwendung von Tierarzneimitteln zu führen.
Des Weiteren besteht die Aufgabe der Veterinärämter in Rheinland-Pfalz darin, den Fachhandel bezüglich des Verkaufs von freiverkäuflichen Tierarzneimitteln zu überwachen. Für diese Tätigkeit benötigt jeder Verkäufer die erforderliche Sachkunde.
rechtsgrundlagen
- Tierarzneimittelgesetz (TAMG),
- Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG),
- Verordnung über Sera, Impfstoffe und Antigene nach dem Tierseuchengesetz (Tierimpfstoff-Verordnung - TierImpfStV),
- Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalter für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (Tierhalter-Arzneimittel- Nachweisverordnung - ANTHV).
- EU-Verordnung 2019/6
Verfügbare Formulare
Bestandsbuch über die Anwendung von Arzneimitteln | PDF-Dokument, 7 kBLeitfaden Orale Anwendung Tierarzneimittel im Nutztierbereich | PDF-Dokument, 104 kB
Merkblatt 1 zur Anwendung von oral anzuwendenden Fertigarzneimitteln über das Futter | PDF-Dokument, 41 kB
Merkblatt 2 zur Anwendung von oral anzuwendenden Fertigarzneimitteln über das Wasser | PDF-Dokument, 41 kB
Merkblatt Nachweispflicht Tierarzneimittel | PDF-Dokument, 13 kB