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Tierschutz

Zuständige Behörde

Ansprechpartner

Tierschutz
Tierärztin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681-81 2837
Fax:  02681-81 2800
E-Mail:  yvonne.kersch@kreis-ak.de
Raum:  353

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Tierschutz, Lebensmittelüberwachung
Tierarzt
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681-81 2820
Fax:  02681-81 2800
E-Mail:  manuel.boettger@kreis-ak.de
Raum:  339

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Tierschutz, Tierarzneimittelüberwachung
Tierärztin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681-81 2835
Fax:  02681-81 2800
E-Mail:  janina.spruegel@kreis-ak.de
Raum:  356

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Veterinärwesen und Landwirtschaft
Tierärztin
Parksraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681-81 2893
Fax:  02681-81 2800
Raum:  353
E-Mail:  loreen.lehmann@kreis-ak.de

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beschreibung

Ziel des Tierschutzes ist der Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere sowie die Verhütung von Leiden. Der Tierschutz ist als Staatsziel seit 2002 im Grundgesetz verankert.

Überprüfungen gewerblicher Tierhaltungen sowie die anlassbezogene Überprüfung privater Haltungen / Hobbyhaltungen nach Bürgerbeschwerden sollen die Einhaltung der umfangreichen rechtlichen Vorgaben für die Tierhaltung gewährleisten.

Probleme bei der Tierhaltung haben oft ihren Ausgangspunkt in fehlender Sachkunde oder in einem falschen Verständnis der Tierhalter von Tierschutz und vermeintlicher Tierliebe.

Die Aufgaben der Amtstierärzte im Bereich des Tierschutzes sind anspruchsvoll und zeitaufwendig. Sie erfordern ein breit gefächertes Fachwissen im Hinblick auf die Ansprüche unterschiedlichster Tierarten und ein besonderes Geschick im Umgang mit den Tierhaltern.

Um bereits im Vorfeld tierschutzrechtliche Fehler zu vermeiden werden die Amtstierärzte zur Prüfung von Bauplänen gewerblicher Tierhaltungen herangezogen.

Bei Verstößen gegen bestehende Rechtsvorschriften erfolgen Belehrungen, es werden entsprechende Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren eingeleitet. In besonders schweren Fällen kann die Wegnahme von Tieren erfolgen.

rechtsgrundlagen

Sprechzeiten

Aufgrund häufiger Außendiensttätigkeit sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am günstigsten montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 09:30 Uhr zu erreichen. Eine telefonische Voranmeldung wird empfohlen.

Verfügbare Formulare

Icon Formular Merkblatt Schafschlachtung und Schächtung deutsch - Stand Juli 2005  | PDF-Dokument, 14 kB
Icon Formular Merkblatt Schafschlachtung und Schächtung arabisch - Stand Juli 2005  | PDF-Dokument, 55 kB
Icon Formular Merkblatt Schafschlachtung und Schächtung türkisch - Stand Juli 2005  | PDF-Dokument, 118 kB
Icon Formular Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Tierschutzgesetz ab Dezember2014  | PDF-Dokument, 699 kB
Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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