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Staatsangehörigkeitsausweis

Zuständige Behörde

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2300
E-Mail:  post@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

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beschreibung

Den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie durch einen Saatsangehörigkeitsausweis nachweisen. Dieser Nachweis ist für alle Behörden verbindlich.
Die Kreisverwaltung Altenkirchen stellt Ihnen den Ausweis auf Antrag im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens aus.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann nur ausgestellt werden, wenn die Staatsangehörigkeitsbehörde das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt hat.
Den Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises können Sie formlos bei der Staatsangehörigkeitsbehörde stellen.
Außer den Angaben zu Ihrer Person sind auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten. Lassen Sie sich dazu vom zuständigen Ansprechpartner beraten.

Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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