Kreismedienzentrum Altenkirchen
-Schulungszentrum des PL-
Ausleihe von AV-Medien und Equipment
schnelle Recherche - kompetente Beratung - kundenfreundliche Öffnungszeiten
Rund 9000 AV-Medien, rund 80 Geräte und Zubehör für Schulen, Kindertagesstätten, außerschulische Jugendarbeit, Vereine und viele mehr stehen in der Mediathek des Kreismedienzentrums zur Ausleihe zur Verfügung.
Darunter mehr als 2500 Schulfernsehsendungen. Durch wöchentliche Ergänzung werden diese beliebten Unterrichtsmedien ständig auf einem aktuellen Stand gehalten.
Kompetente AV-Medienberatung erhalten Sie während der Öffnungszeiten der Mediathek oder vereinbaren Sie einen individuellen Termin.
Für die Nutzung der Mediathek ist die Registrierung im Ausleihportal inMIS erforderlich. Einzelheiten finden Sie in der Satzung oder erfragen Sie die Konditionen bei Ihrem Ansprechpartner im Kreismedienzentrum.
Die Mediathek des KMZ-Altenkirchen ist während der Ferien geschlossen. Sprechzeiten sind während der Ferien nach Terminabsprache unter der Telefonnummer 02681-812251 möglich.
Hilfe bei inMIS...
Mit dem EPoS-Schreiben vom 05.04.2018, das an alle Schulen in Rheinland-Pfalz ging, bezieht das Bildungs-ministerium eindeutig Stellung gegenüber den Rechteverwertern. Entgegen der im letzten kmz-letter dargestellten Position, dass privat gekaufte Filme nicht mehr im Unterricht gezeigt werden dürfen, heißt es nun, dass die geläufige Regelung weiterhin gelte. Außerdem warnt das Ministerium vor Unternehmen, die den Schulen Schirmlizenzen zur Vorführung von Filmen verkaufen möchten. Im Wortlaut heißt es:
„Zurzeit versendet das Unternehmen MPLC Filmlizenzierung GmbH Schreiben an Schulen, in denen Schirmli-zenzen für die Aufführung von Filmwerken angeboten werden, deren Urheber MPLC vertritt. Aus Sicht des Bildungsministeriums ist es für die Schulen im Regelfall nicht erforderlich, dass entsprechende Filmlizenzen erworben werden. Denn die Wiedergabe von privat erworbenen Filmen im Schulunterricht im Klassenverband ist nach der Rechtsprechung infolge der anzunehmenden persönlichen Verbundenheit der Schülerinnen und Schüler untereinander und mit der Lehrkraft als nicht öffentlich einzustufen und daher erlaubt.
Gleiches gilt für nicht nur vorübergehend gebildete Gruppen (z.B. in der gymnasialen Oberstufe oder bei klas-senübergreifendem Religions- oder Sprachunterricht). Nur bei Filmvorführungen außerhalb des Klassenver-bandes (Zusammenfassung mehrerer Klassen, Projekttage, Schulveranstaltungen etc.) dürfen Filme aus-schließlich mit entsprechender Lizenzierung eingesetzt werden.“
Explizit wird jedoch weiterhin empfohlen, die Angebote der Medienzentren, des Schulfernsehens und der
Medienplattform OMEGA zu nutzen.