INFORMATION ZUR NEUEN DSGVO FÜR DEN BEREICH DER Ausländerbehörde DER KREISVERWALTUNG ALTENKIRCHEN
beschreibung
Die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) stellt im Auftrag des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Online-Dienste für Ausländerbehörden bereit. Die Kreisverwaltung Altenkirchen verarbeitet Daten von Ihnen, die im Zusammenhang mit der Online-Beantragung ausländerbehördlicher Leistungen nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Freizügigkeitsgesetz/EU erhoben werden. Mit diesen Datenschutzhinweisen werden Sie gemäß Artikel 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten informiert.
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die folgende Behörde:
Kreisverwaltung Altenkirchen
Ausländerbehörde
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Tel. +49 (0) 2681/81-0
E-Mail: abh@kreis-ak.de
Die Ausländerbehörde erteilt Ihnen Auskunft zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Verarbeitung dieser Daten und ist zuständig, soweit Sie diese Rechte geltend machen wollen.
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Der Beauftragte für den Datenschutz ist erreichbar unter:
Kreisverwaltung Altenkirchen
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Tel. +49 (0) 2681/81-3636
datenschutzbeauftragter@kreis-ak.de
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
a) Zwecke der Verarbeitung:
Zweck der Datenverarbeitung ist die nutzerorientierte Assistenz bei der Eingabe der erforderlichen Daten für die Beantragung von Leistungen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bzw. dem Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) sowie deren Übermittlung an die zuständige Behörde.
Die verfügbaren Online-Dienste decken im Einzelnen die folgenden Leistungen ab:
- Für Personen aus Drittstaaten, die nach Deutschland eingereist sind:
- Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung,
- Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung,
- Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen,
- Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen,
- Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis),
- Für Staatsangehörige der EU oder des EWR sowie deren drittstaatsangehörige Familienangehörige:
- Ausstellung der Daueraufenthaltsbescheinigung,
- Ausstellung der Aufenthalts- oder Daueraufenthaltskarte.
Darüber hinaus sind die Zwecke der Datenverarbeitung die Datenschutzkontrolle, die Datensicherung und die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes der Datenverarbeitungssysteme.
Die Ausländerbehörde erfasst Ihre personenbezogenen Daten, um im Rahmen der ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben über Ihr Anliegen entscheiden zu können (z. B. für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis) sowie für in diesem Zusammenhang stehende Auskünfte, Bescheinigungen, ordnungsrechtliche Anordnungen sowie deren Durchsetzung. Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt (Artikel 22 DSGVO).
b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Ihre Daten werden auf Grundlage der folgenden Vorschriften verarbeitet:
- Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e, Absatz 2 und 3 DSGVO,
- § 1 Absatz 1 OZG,
- § 86 AufenthG,
- § 14 VwVfG,
- Kapitel 2, Abschnitt 1, 3, 4 und 6 des AufenthG,
- § 81a AufenthG.
- § 4a Absatz 1, 2 und 6 FreizügG/EU
- § 5 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 und 2 FreizügG/EU
- § 8 Absatz 1 Nummer 3 FreizügG/EU,
- § 11 Absatz 1 FreizügG/EU i. V. m. § 86 AufenthG,
- § 12a FreizügG/EU,
- § 6 AZRG.
Soweit sensible Daten im Sinne des Artikel 9 Absatz 1 DSGVO verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g DSGVO.
Wenn Sie in Vertretung für eine Person auftreten, werden Ihre Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO verarbeitet.
4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung Bayern (AKDB)
Hansastraße 12-16
80686 München
als Auftragsverarbeiter des Verantwortlichen, um die Daten an die Ausländerbehörde übermitteln zu können.
Die Ausländerbehörde verarbeitet Ihre Daten weiter. Unter anderem werden Ihre Daten in einer Ausländerdatei gespeichert sowie zur Speicherung im Ausländerzentralregister an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als zuständige Registerbehörde übermittelt (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 AZRG). Ihre Daten werden zudem in weiteren Registern gespeichert, auf welche auch Behörden anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Zugriff haben (z. B. EURODAC-Datenbank, Visa-Informationssystem, Schengener Informationssystem).
Falls erforderlich und gesetzlich zulässig (z. B. um über Ihren Aufenthalt entscheiden zu können, den Leistungsmissbrauch öffentlicher Mittel zu verhindern, Sicherheitsbedenken zu prüfen, Ihre Integration zu fördern) werden Ihre personenbezogenen Daten weitergegeben an:
- das Bundesverwaltungsamt,
- das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
- andere Ausländerbehörden,
- den internen Bereich für IT-Infrastruktur und Service (im Falle der Behebung einer Störung ist der Zugriff auf personenbezogene Daten nicht auszuschließen),
- die Meldebehörden,
- die Sicherheitsbehörden,
- die Sozialleistungsträger,
- das Jobcenter,
- die Zollverwaltung,
- die Staatsanwaltschaft,
- sonstige Vollstreckungsbehörden,
- das Auswärtige Amt,
- Behörden anderer Staaten.
5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Antragsdaten werden im Online-Dienst für die Dauer der Sitzung bzw. bei Inaktivität für maximal 30 Minuten (Time-Out) temporär zwischengespeichert. Nach der Übermittlung Ihres Anliegens an die Ausländerbehörde oder einer Inaktivität von mehr als 30 Minuten werden Ihre Eingaben automatisch gelöscht.
Nach dem Versand Ihrer Daten an die Ausländerbehörde werden Ihre Daten dort so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsbestimmungen des Bundes und der Länder für die jeweilige Aufgabenerfüllung (u. a. ordnungsgemäße Aktenführung, Erfüllung von Dokumentationspflichten) erforderlich ist.
Im Übrigen werden Ihre Daten in der Ausländerbehörde für die folgende Dauer gespeichert:
- bei Einbürgerung: 5 Jahre nach einer Einbürgerung,
- bei Wegzug: 10 Jahre nach dem Wegzug aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde,
- bei Tod: 5 Jahre nach dem Sterbetag,
- bei Ausweisung oder Abschiebung: 10 Jahre nach Ablauf des Befristungsdatums.
6. Betroffenenrechte
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO),
- Recht auf Berichtigung Ihrer Daten, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind (Artikel 16 DSGVO),
- Recht auf Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Artikel 17 DSGVO),
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, Ihre Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des Verantwortlichen gegenüber Ihren Rechten überwiegen (Artikel 18 DSGVO); wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung,- Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird (Artikel 20 DSGVO) und
- Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, wenn an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das Ihre Interessen überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Ausländerbehörde, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
7. Beschwerderecht bei datenschutzrechtlichen Verstößen
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden (Artikel 77 DSGVO).
Die zuständige Aufsichtsbehörde können Sie wie folgt kontaktieren:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 208-4449
Telefax: +49 (0) 6131 208-2497
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de
Internetseite: https://www.datenschutz.rlp.de
8. Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten
Wenn Sie bei der Ausländerbehörde eine der oben genannten Leistungen beantragen, sind Sie dazu verpflichtet, die für diesen Zweck erforderlichen nachprüfbaren Angaben zu machen und hierzu geeignete Beweismittel beizubringen (z. B. Personaldokumente, Urkunden und andere Dokumente).
Ihre Mitwirkungspflicht ergibt sich aus § 82 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes. Wenn Sie nicht mitwirken, kann dies für Sie mit nachteiligen Folgen verbunden sein. So können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, das Verfahren verlangsamen, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.