Müssen die Eltern beziehungsweise die Kindergarten- oder Schulleitung das Gesundheitsamt informieren, wenn ein mit MRGN (ESBL)-besiedeltes Kind die Einrichtung besucht?
Weder die Eltern noch die Kindergarten- beziehungsweise Schulleitung sind verpflichtet das Gesundheitsamt über die Besiedlung Ihres Kindes mit MRGN (ESBL) zu informieren. Um bestehende Unsicherheiten zu beseitigen, sollten Sie sich jedoch von den Experten des Gesundheitsamt beraten lassen.