Darf ein mit MRGN-(ESBL)-besiedeltes Kind den Regelkindergarten beziehungsweise die Regelschule besuchen?
Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Information der Kindergarten-/Schulleitung, über die MRGN-Besiedlung ihres Kindes ( siehe IfSG). Zur Aufrechterhaltung des Vertrauensverhältnisses, ist dies jedoch zu erwägen. In diesem Falle sollten Sie die Kindergarten-/Schulleitung darauf hinweisen, dass diese Information strengstens vertraulich zu behandeln ist.