Hilfsnavigation

Seitenoptionen

 |  Schrift
  |  Kontrast
Kreishaus Altenkirchen WWSteig-Werkhausen_ImTal_Panorama1 Kopie WWSPuescheid_IMG_5898

Volltextsuche

Inhalt

           



18.07.2022

Neue Corona-Testverordnung: Wer muss zahlen? Welche Tests sind wofür geeignet?

Großes Bild anzeigen
Foto: Alexandra Koch auf Pixabay

Seit dem 30. Juni gilt eine neue Corona-Testverordnung des Bundes. Das Ziel: Testkapazitäten sollen noch gezielter eingesetzt werden. Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests, je nach Testzweck werden 3 Euro Selbstbeteiligung fällig.

● Alle Fragen und Antworten hierzu hat das Bundesgesundheitsministerium zusammengestellt:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html

● Alle Teststellen in Rheinland-Pfalz listet das zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV): https://covid-19-support.lsjv.rlp.de/hilfe/covid-19-test-dashboard/



Behördennummer 115

Öffentliche Zustellung

Liste der öffentlichen Zustellungen

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren

    

Schnellzugriffe



"Das Heimatjahrbuch 2024:
Jetzt bestellen!"

Externer Link: https://vhs.kreis-ak.eu/kontakt/bestellformular-heimatjahrbuch-2023.html