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27.11.2024

Förderprogramme für private Balkonkraftwerke und Solarspeicher starten - KIPKI-Mittel in Höhe von 380.000 Euro stehen bereit

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Die Förderprogramme zur Errichtung von Balkonkraftwerken und Solarspeichern im Privatbereich im Kreis Altenkirchen sind gestartet. (Foto: Franz Bachinger/Pixabay)

Altenkirchen. Die Förderprogramme zur Errichtung von Balkonkraftwerken und Solarspeichern im Privatbereich im Kreis Altenkirchen sind gestartet. Entsprechend der Vorgaben der Förderrichtlinien können Privatpersonen ab sofort für die Errichtung von Balkonkraftwerken und Solarspeichern, die nach Inkrafttreten der Förderrichtlinien (19. November 2024) umgesetzt wurden, eine Förderung erhalten.

100-prozentige Finanzierung durch Landesmittel
Mit den Förderprogrammen soll die Nutzung der Solarenergie im Landkreis im Sinne des lokalen Klimaschutzes gefördert werden. Für beide Förderprogramme stehen jeweils Fördermittel in Höhe von 190.000 Euro zur Verfügung. Es handelt sich um eine 100-prozentige Finanzierung durch Landesmittel, die im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) bereitgestellt werden.

Zwei Fördertöpfe mit jeweils 190.000 Euro
Die ausschließlich digitalen Antragsverfahren sind einstufig. Das heißt, die Maßnahmen werden unter Beachtung der Förderrichtlinien umgesetzt. Erst im Anschluss werden die Förderanträge gestellt und, wenn möglich, bewilligt und ausgezahlt. Der digitale Antragsprozess startet demnächst und ist über diese Seite erreichbar. Die Möglichkeit zur Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Förderprogramme endet spätestens am 31. März 2026 oder sobald die Finanzmittel der Förderprogramme in Höhe von jeweils 190.000 Euro erschöpft sind. Über die Verfügbarkeit von Fördermitteln wird regelmäßig informiert.

Alle maßgeblichen Informationen sind den folgenden Förderrichtlinien zu entnehmen:
+ Förderung von privaten Photovoltaik-Balkonkraftwerken
+ Förderung von privaten Solarspeichern

Ansprechpartner für Rückfragen:
Stefan Glässner
Kreisverwaltung Altenkirchen
Tel.: 02681-81 3801
E-Mail: stefan.glaessner@kreis-ak.de




Kontakt

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57610 Altenkirchen
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