Datenschutzerklärung FÜR DEN BEREICH DER ANTRÄGE AUF ERLAUBNIS ZUR ENTNAHME VON PROBEN ZUR TRICHINEN-UNTERSUCHUNG, WILDURSPRUNGSSCHEINE UND WILDMARKEN SOWIE DIE ANMELDUNG ZUR AMTLICHEN UNTERSUCHUNG AUF TRICHINEN DER KREISVERWALTUNG ALTENKIRCHEN
Zwecke der Verarbeitung:
Die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten ist notwendig, um über eine Antragstellung, Erlaubnis, Bescheinigung und / oder Ausgabe in Bezug auf eine Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren (Erlaubnis), einer amtlichen Untersuchung auf Trichinen (Bescheinigung) und über die Ausgabe von Wildursprungsscheinen und -marken zur Trichinenuntersuchung entscheiden und diese Leistung bearbeiten zu können.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung:
Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten dient dabei Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) und e), Abs. 3 Satz 1, 2 EU-DSGVO in Verbindung mit § 3 LDSG i. V. m. insbesondere mit:
- § 4 Absatz 2 und Absatz 3 Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV)
- § 6 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)
- der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit
- der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 636/2014 der Kommission vom 13. Juni 2014 für eine Musterbescheinigung für den Handel mit nicht enthäutetem freilebendem Großwild (im Sinne Nutzung Wildmarke als Bezugsnummer zur Identifizierung)
- der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 931/2011 der Kommission vom 19. September 2011 über die mit der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Rückverfolgbarkeitsanforderungen an Lebensmittel tierischen Ursprungs (im Sinne Nutzung Wildmarke als Bezugsnummer zur Identifizierung)
- der Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
- der Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und In-verkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV) § 2b, § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, § 4 und § 4a Tier-LMHV
- der Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV)
- der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel
und weiterer spezialgesetzlicher Vorschriften, Verordnungen, Regelungen und Gesetze, soweit diese einschlägig sind.
Die Fachabteilung ist hierbei verantwortliche Stelle im Sinne des Artikels 4 Nr. 7 DSGVO. Alle Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 7.
1. Datenerhebung beim Antragsteller/ bei der Antragstellerin
Es werden folgende Kategorien von Daten verarbeitet:
- Personendaten inkl. Anschrift und Geburtsdatum
- auf freiwilliger Basis Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse).
Geben Sie personenbezogene Daten (ausgenommen die als freiwillige Angabe gekennzeichneten Daten) nicht an, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
In der Regel werden weitere Nachweise und Datenkategorien, je nach Fallkonstellation und Rechtsgrundlage, benötigt oder weniger Angaben bei einer bloßen Anfrage oder Auskunftserteilung. Die Auflistung der hier dargelegten Datenkategorien und Erhebung personenbezogener Daten ist daher in den meisten Fällen nicht abschließend.
2. Manueller bzw. automatisierter Datenabgleich und Datenübermittlung
Die Übermittlung von personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich, wenn und soweit die Übermittlung ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben ist, an:
- Mitarbeitende des zuständigen Fachbereichs der Kreisverwaltung Altenkirchen
- bei Nutzung des Online-Portals und Serverbereitstellung kann der Zweckverband KDN (Dachverband kommunaler IT-Dienstleister des Landes NRW) in Köln, als Betreiber des Portals, gegebenenfalls Empfänger oder allein bzw. gemeinsamer datenschutzrechtlicher Verantwortlicher sein (siehe dazu die jeweiligen Datenschutzhinweise im Portal); zudem können sich bei Nutzung des Portals je nach Bearbeitungsschritt (z.B. Bund-ID) weitere unterschiedliche datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten ergeben, die ebenso den jeweiligen Daten-schutzhinweisen im Portal entnommen werden können
- weitere öffentliche Stellen, soweit sich im weiteren Verfahren ergibt, dass eine Weiterleitung der personenbezogenen Daten nach den geltenden Rechtsvorschriften erforderlich und gesetzlich legitimiert ist
3. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
4. Datenverarbeitung zur Bearbeitung des Antrags sowie für die Erfüllung der Registerpflichten
Die Datenverarbeitung erfolgt, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der verantwortlichen Stellen liegenden, gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist oder Sie eingewilligt haben, und die Verarbeitung für die Zwecke erfolgt, für die die Daten erhoben worden sind.
5. Dauer der Speicherung und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten
Löschfrist:
- Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Beleihung beim Veterinäramt der Kreisverwaltung Altenkirchen gespeichert. Die Löschung der Daten erfolgt mit der Beendigung der Beleihung, sofern diese vom beliehenen Jäger angezeigt wird.
- Die Wildursprungsscheine mit den darauf enthaltenen personenbezogenen Daten werden für die Dauer von zwei Kalenderjahren beim Veterinäramt der Kreisverwaltung Altenkirchen aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfrist endet nach Ablauf des Kalenderjahres, in das die entsprechende Aufbewahrungsfrist fällt.
6. Rechte als Betroffene/r
Sie haben als betroffene Person das Recht, von der Kreisverwaltung Altenkirchen Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können verlangen, die gestellten personenbezogenen Daten gemäß Art. 20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer freiwillig angegebenen Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz beschweren.
7. Kontaktdaten
Landesdatenschutzbeauftragte/-r:
Der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz:
Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz, Telefon: +49 (0) 6131 208-2449, Telefax: +49 (0) 6131 208-2497
Webseite: https://www.datenschutz.rlp.de, E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de
Verantwortliche/-r:
Kreisverwaltung Altenkirchen, Veterinäramt, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen
E-Mail:veterinaeramt@kreis-ak.de, Tel.: +49 (0) 2681/81-0
behördlicher) Datenschutzbeauftragte/-r:
Kreisverwaltung Altenkirchen, Datenschutzbeauftragter, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen.
E-Mail: Datenschutzbeauftragter@kreis-ak.de, Tel.: +49 (0) 2681/81-3636
Bitte beachten Sie, dass bei jeglichen Informationen zu personenbezogenen Daten ein Identifikationsnachweis erforderlich ist. Auskünfte am Telefon oder per einfacher E-Mail sind somit nicht möglich.
Bei Rückfragen im Zusammenhang mit der DSGVO stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
