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Informationen zur neuen DSGVO für den Bereich der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII), der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX) des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
(nachfolgend Kostenträger genannt)

Datenschutzerklärung Sozialhilfe, Eingliederungshilfe (einfache Fassung)


Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 25.05.2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als unmittelbar geltendes Recht auch für die Kreisverwaltung Altenkirchen als Behörde. Die Vorschriften der DSGVO werden durch Regelungen des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) und fachspezifischer Datenschutzregelungen wie die §§ 67a SGB X, §§ 60 ff. Sozialgesetzbuch Allgemeiner Teil (SGB I) ergänzt.

Im Rahmen seiner Verantwortlichkeit als Behörde, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet, ist der Kostenträger verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

Personenbezogene Daten sind dabei alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person („betroffene Person“) beziehen.

Der Kostenträger verarbeitet als zuständige Behörde Ihre personenbezogenen Daten. Wir informieren Sie deshalb, welche personenbezogenen Daten wir erheben, zu welchen Zwecken wir die Daten erheben und über weitere Hintergründe zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Darüber hinaus informieren wir Sie über Ihre Rechte im Datenschutz und Ihre Ansprechpartner für Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten.

Ihre Ansprechpartner

Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist:

Anschrift

Kreisverwaltung Altenkirchen
Fachbereich 4 Soziales
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen

E-Mail: post@kreis-ak.de
Tel.: 02681/81-0

Die Kreisverwaltung Altenkirchen hat einen Datenschutzbeauftragten benannt. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten unter folgenden Kontaktdaten:

Tel. 02681813636
E-Mail: datenschutzbeauftragter@kreis-ak.de

 Zu welchen Zwecken verarbeiten wir personenbezogene Daten?  

Der Kostenträger verarbeitet Daten zum Zwecke der Aufgabenerfüllung nach dem SGB IX, SGB XII und dem AsylbLG. Aufgabe der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe ist es, den Leistungsberechtigen die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Der Landkreis Altenkirchen als Kostenträger ist aber auch zur wirtschaftlichen Erbringung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Neben Beratungen gewährt das Sozialamt des Kreises Altenkirchen insbesondere vielfältige Geld- und Sachleistungen nach dem SGB XII und dem SGB IX sowie dem AsylbLG. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchführung von Erstattungsansprüchen gegenüber Dritten, anderen Leistungsträgern oder anderen Stellen oder der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet. Dasselbe gilt für die Ausstellung von Leistungsbescheiden, Bescheinigungen und vergleichbaren Leistungen. Eine Vielzahl der für die Aufgabenerledigung durch den Kostenträger erhobenen Daten werden in anonymisierter Form zudem zu Statistikzwecken verarbeitet.

Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

a) Stammdaten inkl. Kontaktdaten Das sind beispielsweise: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/ Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung, Pflegegrad

b) Daten zur Leistungsgewährung Das sind beispielsweise: Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe und -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Daten zu Unterhaltsansprüchen/ Regressansprüchen, Daten zu Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung, Name und Anschrift von Leistungserbringern, z.B. Pflegedienste oder stationäre Pflegeeinrichtungen, Vorname und Anschrift des Bevollmächtigten/Betreuers,

c) Gesundheitsdaten Das sind beispielsweise allgemein- und fachärztliche Atteste und Gutachten, Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen.

d) Statistikdaten

Wie erheben wir Ihre personenbezogenen Daten?

In erster Linie werden Ihre personenbezogenen Daten durch Sie selbst mitgeteilt und erhoben, beispielsweise in Form von Anträgen, Vordrucken, Erklärungen, Mitteilungen und sonstigen Schreiben. Eine Erhebung bei Dritten erfolgt nur, wenn und soweit dies gesetzlich zulässig und zur Erfüllung unserer dienstlichen Aufgaben erforderlich ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn dies einen unverhältnismäßigen Mehraufwand bedeuten würde oder dies durch bestimmte Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist. Weitere Informationen hierzu können Sie § 67 a des SGB X entnehmen.

Welche Empfänger erhalten personenbezogene Daten?

Alle personenbezogenen Daten, die wir im Rahmen unserer gesetzlichen Verpflichtungen verarbeiten, werden von uns nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zugelassen ist oder Sie in die Übermittlung eingewilligt haben. Im Gesamtplanverfahren können dies z.B. die Pflegekasse, die Träger für die Leistungen für die Hilfe zur Pflege bzw. für Leistungen zur Grundsicherung, die Gesundheitsämter, die Betreuungsbehörde und ggf. (künftige) Leistungserbringer sein. Im Rahmen der Teilhabeplanung können dies zusätzlich auch die anderen Träger der Rehabilitation sein, wie z.B. die Krankenkasse oder der Rentenversicherungsträger.

Die Grundsätze zur Übermittlung von Sozialdaten können Sie in den §§ 67d – 77 SGB X nachlesen. Sozialdaten dürfen nur an die in § 35 SGB I genannten Stellen übermittelt werden, wenn diese Aufgaben nach den §§ 67d ff. SGB X wahrnehmen und die Übermittlung zur Erfüllung der Zwecke erforderlich ist.

Die in Ziffer 3 genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung durch das Sozialamt des Kreises Altenkirchen an Dritte übermittelt werden wie beispielsweise: andere Sozialleistungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung), Finanzämter, Zollbehörden, Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz), Gerichte, andere Dritte wie z.B. kommunale Ämter, Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (Mainz), Bundeszentralamt für Steuern, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Auftragsverarbeiter (z.B. Scandienstleister, IT-Dienstleister), Vermieter (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Energieversorger (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Schuldnerberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), Suchtberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), psychosoziale Betreuung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), Leistungserbringer wie  z. B. Pflegedienste, Alten- und Pflegeheime, Betreuungsdienste usw..

Wie lange werden personenbezogene Daten verarbeitet oder gespeichert?

Wir verarbeiten und speichern gem. § 67c SGB X Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie sie für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt dabei im Rahmen und unter Einhaltung der gesetzlichen Löschungs- und Verjährungsfristen, Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Sie länger als 10 Jahre keine Leistungen mehr in Anspruch genommen haben. Wenn zu diesem Zeitpunkt noch offene Forderungen bestehen sollten, wie beispielsweise Erstattungsansprüche, ein Darlehen oder Rückforderungen, werden die Daten nach Ablauf der entsprechenden gesetzlichen Verjährungsfristen (i. d. R. 30 Jahre) gelöscht.

Welche Rechte haben Sie als betroffene Person?

Die DSGVO gewährt Ihnen verschiedene Rechte, die im Nachfolgenden kurz aufgeführt sind. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Artikeln 15 bis 18 und 20, 21 der DSGVO.

Recht auf Auskunft

Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Antrag sollten Sie Ihr Anliegen vortragen, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.

Recht auf Berichtigung

Sollten Ihre personenbezogenen Daten nicht (mehr) zutreffend oder unvollständig sein, können Sie eine Berichtigung oder Vervollständigung verlangen.

Recht auf Löschung

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch hängt u.a. davon ab, ob die betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

 

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie können die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.

 

Recht auf Widerspruch

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nur nachkommen, wenn an der Verarbeitung kein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder keine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.

 

Widerruf der Einwilligung

Erfolgt die Verarbeitung Ihrer Daten aufgrund einer Einwilligung, haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

Darüber hinaus haben Sie ein Beschwerderecht:

Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.

Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz

Telefon: +49 (0) 6131 208-2449
Telefax: +49 (0) 6131 208-2497

Webseite: https://www.datenschutz.rlp.de 
E-Mail: poststelle@)datenschutz.rlp.de 

Hier finden Sie weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz unter http://www.datenschutz.rlp.de/.

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