Wirtschaftliche Betätigungen
Zuständige Behörde
Parkstraße 1
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Ansprechpartner
Finanzen und Kommunales
Leiter Unterabteilung
Parkstraße 1
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Fax: 02681/81 2010
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beschreibung
Die Arbeit im Bereich der "Wirtschaftlichen Betätigung" lässt sich in folgende Bereiche unterteilen:
Die Beteiligungsverwaltung umfasst die Wahrnehmung der formalen und finanziellen Interessen des Landkreises. Zu den grundlegenden Aufgaben der Beteiligungsverwaltung gehört die Informations- und Dokumentationsfunktion der wesentlichen Unterlagen. Im Rahmen der Beteiligungsverwaltung wird auch dafür Sorge getragen, dass die jeweilige Organisation die formalen Kriterien einhält.
Die Mandatsträgerbetreuung ist die fachliche Unterstützung der in den Gremien für den Landkreis tätigen und von ihr entsandten Mitglieder. Hierzu zählen insbesondere die Sichtung der Beschlussvorlagen, deren Kommentierung und die Abgabe von Empfehlungen. Hierzu soll im Besonderen auf rechtliche und wirtschaftliche Sachverhalte eingegangen werden. Die Pflicht zur eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung bleibt davon unberührt.
Die Bereitstellung aller steuerungsrelevanten Informationen ist Gegenstand des Beteiligungscontrollings. Dies wiederum dient der Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen. Wesentliche Instrumente des Beteiligungscontrollings sind eine strategische Planung, eine integrierte operative Planung, die Analyse der Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse sowie ein Berichtswesen.
- Beteiligungsverwaltung,
- Mandatsträgerbetreuung und
- Beteiligungscontrolling.
Die Beteiligungsverwaltung umfasst die Wahrnehmung der formalen und finanziellen Interessen des Landkreises. Zu den grundlegenden Aufgaben der Beteiligungsverwaltung gehört die Informations- und Dokumentationsfunktion der wesentlichen Unterlagen. Im Rahmen der Beteiligungsverwaltung wird auch dafür Sorge getragen, dass die jeweilige Organisation die formalen Kriterien einhält.
Die Mandatsträgerbetreuung ist die fachliche Unterstützung der in den Gremien für den Landkreis tätigen und von ihr entsandten Mitglieder. Hierzu zählen insbesondere die Sichtung der Beschlussvorlagen, deren Kommentierung und die Abgabe von Empfehlungen. Hierzu soll im Besonderen auf rechtliche und wirtschaftliche Sachverhalte eingegangen werden. Die Pflicht zur eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung bleibt davon unberührt.
Die Bereitstellung aller steuerungsrelevanten Informationen ist Gegenstand des Beteiligungscontrollings. Dies wiederum dient der Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen. Wesentliche Instrumente des Beteiligungscontrollings sind eine strategische Planung, eine integrierte operative Planung, die Analyse der Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse sowie ein Berichtswesen.
rechtsgrundlagen
Rechtliche Grundlage für das Handeln im Bereich der "Wirtschaftlichen Betätigung" ist insbesondere das fünfte Kapitel der Gemeindeordnung (Paragraphen 78 ff). Hier sind insbesondere im dritten Abschnitt die kommunalrechtlichen Regelungen zur "Wirtschaftliche Betätigung" und privatrechtlichen Beteiligung der Gemeinde geregelt.