Untere Abfallbehörde
Zuständige Behörde
57610 Altenkirchen
Fax: 02681/81-2600
E-Mail: post@kreis-ak.de
Internet: www.kreis-altenkirchen.de
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Ansprechpartner
Sachbearbeiter
Hochstraße 28
57610 Altenkirchen
E-Mail: thomas.schreitz@kreis-ak.de
Raum: E 05
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beschreibung
Die Aufgaben der Unteren Abfallbehörde bestehen im Vollzug des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz / KrWG) sowie anderer Abfallgesetze und der Abfallsatzung des Landkreises Altenkirchen.
Als Sonderordnungsbehörde kontrollieren wir die ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung aller Abfälle im Kreisgebiet. Unter anderem kümmern wir uns um illegale Abfallablagerungen oder -entsorgungen sowohl im öffentlichen Raum als auch auf gewerblichen oder privaten Grundstücken.
Ebenso überwachen wir gewerbliche und gemeinnützige Abfallsammlungen im Kreisgebiet, insbesondere verfolgen wir illegale Schrottsammler. Bei Fragen zur Anzeige gewerblicher oder gemeinnütziger Abfallsammlungen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung.
Wir kontrollieren die Einhaltung des Verpackungsgesetzes (VerpackG), hier unter anderem die Einhaltung der Pfandpflicht bei Getränkeeinwegverpackungen oder die Beteiligung von Firmen, die Verkaufsverpackungen in Umlauf bringen, an einem Dualen System.