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Trinkwasser

Zuständige Behörde

In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2700
E-Mail:  gesundheitsamt@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

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Ansprechpartner

Seuchen- und Umwelthygiene
Sachbearbeiterin
zuständig für VGs Hamm, Kirchen,
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2734
Fax:  02681/81 2700
E-Mail:  susanne.buchen@kreis-ak.de
Raum:  13

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Seuchen- und Umwelthygiene
Sachbearbeiter
zuständig für VG Altenkirchen-Flammersfeld, Hausinstallationen, Badegewässer
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681-81 2739
Fax:  02681-81 2700
E-Mail:  henry.likeit@kreis-ak.de
Raum:  10

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Seuchen- und Umwelthygiene
Sachbearbeiterin
zuständig für VGs Betzdorf-Gebhardshain, Daaden-Herdorf, Wissen
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2728
Fax:  02681/81 2700
E-Mail:  katrin.nagelsdiek@kreis-ak.de
Raum:  009

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Seuchen- und Umwelthygiene
Sachbearbeiter
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2731
Fax:  02681/81 2700
E-Mail:  thomas.heinz@kreis-ak.de
Raum:  008

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Beschreibung

Trinkwasserhygiene
Das Gesundheitsamt überwacht in hygienischer und bakteriologischer Hinsicht alle Wasserversorgungsanlagen. Hierunter fallen Brunnen, Quellen, Sammelbehälter und Verteilungsanlagen. Dies betrifft zentrale Wasserversorgungsanlagen ebenso wie Hausbrunnen oder Trinkwasserinstallationen.

Nach der Trinkwasserverordnung führt das Gesundheitsamt Prüfungen und Kontrollen durch. Die Kontrollen beziehen sich auf die mikrobiologische und chemische Wasserqualität.

Das Gesundheitsamt unterrichtet die Unternehmer oder Betreiber der Wasserversorgungsanlage über Richt- oder Grenzwertüberschreitungen, zum Beispiel bei Koloniezahl, Escherichia coli oder coliformen Keimen, Nitrat, Schwermetallen, Insektiziden oder Pestiziden. Es erfolgen geeignete Vorschläge oder Anordnungen zur Gefahrenabwehr. Nach einer vorgegebenen Zeit wird die Wasserversorgungsanlage erneut besichtigt und überprüft, ob die Beanstandungen beseitigt sind und eventuelle Anordnungen umgesetzt worden sind.

Besonderer Hinweis für Hausbrunnen
Die meist flachen, im oberflächennahen Erdreich gelegenen Brunnen sind in erhöhtem Maße durch Schadstoffeintrag gefährdet. Häufig angetroffen werden vor allem erhöhte Nitratwerte und erhöhter Ammoniumgehalt, aber auch mikrobiologische Belastungen (zum Beispiel coliforme Bakterien, Escherichia coli, Enterokokken, Clostridium perfringens). Um gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Nutzer vorzubeugen ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Betreiber dieser Anlagen jährlich mikrobiologische und spätestens alle drei Jahre chemische Untersuchungen durch akkreditierte Untersuchungsstellen durchführen lassen müssen. Das Gesundheitsamt bewertet diese Untersuchungsergebnisse und legt je nach dem angetroffenen Belastungsgrad des Trinkwassers den Umfang und die Häufigkeit der zu wiederholenden Untersuchungen fest.
Hausbrunnen müssen dem Gesundheitsamt angezeigt werden!

Untersuchungspflicht der Betreiber (Betreiberuntersuchungen) von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung:
Ein Merkblatt über die Betreiberpflichten finden Sie gesondert als Download.

Die Liste der Untersuchungsstellen, die die Anforderungen nach § 15 Absatz 4 Satz 1 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) gemäß Artikel 1 der Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 (BGBl. I S. 959) erfüllen und ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben finden Sie ebenfalls als Download.

Hinweis:
Die Erstuntersuchungen für Legionellen müssen für Betreiber von Großanlagen am 31.12.2013 abgeschlossen sein. Weiterhin gilt ab 01.12.2013 ein neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser. Weitere Informationen finden Sie in unserem "Informationsblatt Blei im Trinkwasser".

Rechtsgrundlagen

Gebühren

Die Kosten richten sich nach dem Zeitaufwand, dem Preis pro Probenahme, der Fahrstrecke (nach gefahrenen Kilometern) sowie den anfallenden Kosten für externe Laborleistungen.

Verfügbare Formulare

Icon Formular Liste der Trinkwasser-Untersuchungsstellen in Rheinland-Pfalz  | PDF-Dokument, 20 kB
Icon Formular Merkblatt Trinkwasser-Vorratsbehälter  | PDF-Dokument, 25 kB
Icon Formular Merkblatt Trinkwasser-Schlauchleitungen  | PDF-Dokument, 27 kB
Icon Formular Informationsblatt Blei im Trinkwasser  | PDF-Dokument, 122 kB
Icon Formular Informationsblatt Legionellen  | PDF-Dokument, 125 kB
Icon Formular Änderung Trinkwasserverordnung für Betreiber von Großanlagen  | PDF-Dokument, 131 kB
Icon Formular Betreiberpflichten in Gebäuden mit öffentlicher oder gewerblicher Tätigkeit  | PDF-Dokument, 124 kB
Icon Formular Extrem hohe Legionellen-Kontamination  | PDF-Dokument, 38 kB
Icon Formular Geringe Legionellen-Kontamination  | PDF-Dokument, 7 kB
Icon Formular Hohe Legionellen-Kontamination  | PDF-Dokument, 34 kB
Icon Formular Mittlere Legionellen-Kontamination  | PDF-Dokument, 34 kB
Icon Formular Umweltbundesamt-Empfehlung Gefährdungsanalyse  | PDF-Dokument, 76 kB
Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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