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Tierseuchenbekämpfung - Informationen für Schaf- und Ziegenhalter

Zuständige Behörde

Ansprechpartner

Veterinärwesen und Landwirtschaft
Abteilungsleiter, Amtstierarzt
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2810
Fax:  02681/81 2800
E-Mail:  harald.gruenau@kreis-ak.de
Raum:  350

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Tierschutz, Lebensmittelüberwachung
Tierarzt
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681-81 2820
Fax:  02681-81 2800
E-Mail:  manuel.boettger@kreis-ak.de
Raum:  339

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Landwirtschaft, Veterinärverwaltung
Referatsleiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2834
Fax:  02681/81 2800
E-Mail:  rainer.zeuner@kreis-ak.de
Raum:  349

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Landwirtschaft
Sachbearbeiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2830
Fax:  02681/81 2800
E-Mail:  volker.birk@kreis-ak.de
Raum:  352

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beschreibung

Was für die Rinderhalter schon seit September 1999 gilt, ist ab dem 09. Juli 2005 auf Grund einer neuen EU-Vorschrift auch für die Schaf und Ziegenhalter anzuwenden:
Die zentrale Registrierung ihrer Tiere im Herkunftssicherung- Informationssystem für Tiere (HIT).

Das bedeutet, dass zunächst alle Schafe und Ziegen haltende Betriebe in einem behördlichen Register beim Veterinäramt der Kreisverwaltung Altenkirchen, erfasst werden.
Ab dem 09. Juli werden diese Daten dann im HIT geführt. Auch die Anzahl der Tiere je Betrieb wird mit Stichtag 01.01.2005 im HIT gespeichert.
Außerdem müssen ab dem 09.07.2005 alle Zuchttiere mit einer Ohrmarke (OMN) und einem zweiten Kennzeichen (zum Beispiel zweiter Ohrmarke oder Transponder) versehen sein. Für alle Tiere die nicht als Mastlämmer unmittelbar für die Schlachtung vorgesehen sind, ist ab 01.01.2010 als zweites Kennzeichen ein elektronischer Speicher in Form einer Ohrmarke oder eines Bolus vorgeschrieben !

Bei Verlassen des Betriebes (Wechsel in einen anderen Bestand) benötigen Schafe und Ziegen ab dem 09.07.2005 ein Begleitdokument.
Darüber hinaus, ist ab diesen Tag auch ein erweitertes Bestandsregister zu führen.
Auch zu Hobbyzwecken gehaltene Schafe und Ziegen fallen unter diese Kennzeichnungspflicht.
Ziel dieser neuen Registrierungs- und Kennzeichnungsmaßnahmen ist unter anderem eine effektivere Tierseuchenbekämpfung.
Wie wichtig die Nachvollziehbarkeit der Herkunft und Aufenthaltsorte von Schafen und Ziegen ist, haben die Maul- und Klauenseuche im Jahr 2001 gezeigt. Weil die Infektionsherde nicht rechtzeitig gefunden werden konnten, mussten Tausende gesunde Tiere zur Verhinderung der Seuchenverschleppung getötet werden.
Dass so viele Tierhalter in ihrer Existenz bedroht oder jahrelange Zuchterfolge zunichte gemacht wurden, versteht sich von selbst.
Die Kennzeichnung der Schafe und Ziegen dient auch der Überwachung von Schaf und Ziegenkrankheiten zum Beispiel Scrapie. Welche Rolle diese Krankheit bei der Entstehung von BSE spielt ist immer noch ungeklärt.

Weitere Informationen sind durch den Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz e.V. erhältlich.

Verfügbare Formulare

Icon Formular Kurzmerkblatt zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen  | PDF-Dokument, 108 kB
Icon Formular Wichtige Adressen für Tierhalter  | PDF-Dokument, 30 kB
Icon Formular Anmeldung Tierhaltung  | PDF-Dokument, 269 kB
Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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