Tierseuchenbekämpfung - Infektiöse Blutarmut der Einhufer
Zuständige Behörde
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
57610 Altenkirchen
Telefon:
02681/81-0
Fax: 02681/81-2800
E-Mail: veterinaeramt@kreis-ak.de
Internet: www.kreis-altenkirchen.de
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Ansprechpartner
Veterinärwesen und Landwirtschaft
Abteilungsleiter, Amtstierarzt
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
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02681/81 2810
Fax: 02681/81 2800
E-Mail: harald.gruenau@kreis-ak.de
Raum: 350
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E-Mail: harald.gruenau@kreis-ak.de
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Landwirtschaft, Veterinärverwaltung
Referatsleiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Referatsleiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:
02681/81 2834
Fax: 02681/81 2800
E-Mail: rainer.zeuner@kreis-ak.de
Raum: 349
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Fax: 02681/81 2800
E-Mail: rainer.zeuner@kreis-ak.de
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Landwirtschaft
Sachbearbeiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Sachbearbeiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:
02681/81 2830
Fax: 02681/81 2800
E-Mail: volker.birk@kreis-ak.de
Raum: 352
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Fax: 02681/81 2800
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Raum: 352
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beschreibung
Die Infektiöse Anämie der Einhufer ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Tiere, bei denen unklare Krankheitszeichen auftreten, sollten sofort dem Haustierarzt vorgestellt werden. Bei Seuchenverdacht ist außerdem unverzüglich das zuständige Veterinäramt zu unterrichten.
Die Übertragung erfolgt über das Blut und kann zum Beispiel durch blutsaugende Insekten, gemeinsamen Gebrauch von Zaumzeug oder durch verseuchte Bluttransfusionen erfolgen. Infizierte Einhufer müssen sofort getötet werden.
Besonders gewarnt sei vor unkontrollierten Transporten von Einhufern aus besonders betroffenen Ländern wie zum Beispiel Rumänien. Alle Equiden benötigen einen Pferdepaß und beim Verbringen in ein anderes Land ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis.
Näheres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt des Landesuntersuchungsamtes Koblenz.
Die Übertragung erfolgt über das Blut und kann zum Beispiel durch blutsaugende Insekten, gemeinsamen Gebrauch von Zaumzeug oder durch verseuchte Bluttransfusionen erfolgen. Infizierte Einhufer müssen sofort getötet werden.
Besonders gewarnt sei vor unkontrollierten Transporten von Einhufern aus besonders betroffenen Ländern wie zum Beispiel Rumänien. Alle Equiden benötigen einen Pferdepaß und beim Verbringen in ein anderes Land ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis.
Näheres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt des Landesuntersuchungsamtes Koblenz.