Schulträgerschaft
Zuständige Behörde
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
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E-Mail: post@kreis-ak.de
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Ansprechpartner
Schulen und Sport
Referatsleiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Referatsleiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:
02681/81 2917
Fax: 02681/81 2200
E-Mail: tatjana.marx@kreis-ak.de
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Schulen und Sport
Sachbearbeiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Sachbearbeiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:
02681-81 2256
Fax: 02681-81 2200
E-Mail: elise.wittgen@kreis-ak.de
Raum: 001
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E-Mail: elise.wittgen@kreis-ak.de
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Beschreibung
Das Schulgesetz in Rheinland-Pfalz sieht eine Aufgabentrennung im Bereich des Schulwesens vor. Das Land Rheinland-Pfalz ist für die Versorgung der Schulen mit Lehrkräften sowie pädagogischen und technischen Fachkräften zuständig. Die kommunalen Schulträger hingegen stellen das Verwaltungspersonal und tragen die Sachkosten der Schulen.
Die Grundschulen befinden sich grundsätzlich in der Trägerschaft der Verbandsgemeinden beziehungsweise der Stadt Herdorf. Vereinzelt sind auch Ortsgemeinden Träger einer Grundschule.
Die Trägerschaft der Realschulen plus, der Gymnasien, der Integrierten Gesamtschulen, der Förderschulen und der Berufsbildenden Schulen obliegt dem Landkreis Altenkirchen.
Der Bildungsserver Rheinland-Pfalz enthält umfangreiche Informationen zur „Bildungslandschaft“ in Rheinland-Pfalz und ist über die Internetadresse: http://bildung-rp.de erreichbar.
Die Grundschulen befinden sich grundsätzlich in der Trägerschaft der Verbandsgemeinden beziehungsweise der Stadt Herdorf. Vereinzelt sind auch Ortsgemeinden Träger einer Grundschule.
Die Trägerschaft der Realschulen plus, der Gymnasien, der Integrierten Gesamtschulen, der Förderschulen und der Berufsbildenden Schulen obliegt dem Landkreis Altenkirchen.
Der Bildungsserver Rheinland-Pfalz enthält umfangreiche Informationen zur „Bildungslandschaft“ in Rheinland-Pfalz und ist über die Internetadresse: http://bildung-rp.de erreichbar.
Rechtsgrundlagen
- Schulgesetz Rheinland-Pfalz (SchulG)
- sowie hierzu ergangene Rechtsverordnungen.