Hilfsnavigation

Seitenoptionen

 |  Schrift
  |  Kontrast
info-punkt

Volltextsuche

Inhalt

                

A B CD E F G H I J K L M N OP QR S T U V W XYZAlle
 

Schornsteinfeger

Zuständige Behörde

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2300
E-Mail:  post@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren

Ansprechpartner

Kreisordnungsbehörde
Sachbearbeiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2331
Fax:  02681/81 2390
E-Mail:  katrin.kloeckner@kreis-ak.de
Raum:  041

Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
Kreisordnungsbehörde
Sachbearbeiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2357
Fax:  02681/81 2390
E-Mail:  daniel.bitzhoefer@kreis-ak.de
Raum:  043

Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren

beschreibung

Zurzeit sind im Kreisgebiet siebzehn Kehrbezirke eingerichtet, die jeweils von einem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger verwaltet werden.

Die wichtigsten Aufgaben der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger sind:
  • Ausführung der durch die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten,
  • Überprüfung sämtlicher Schornsteine, Feuerstätten, Verbindungsstücke und Lüftungsanlagen oder ähnlicher Einrichtungen auf ihre Feuersicherheit,
  • Überwachung der Beseitigung von Mängeln,
  • Beratung in feuerungstechnischen Fragen.
Die von den Hauseigentümern zu veranlassenden Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten ergeben sich aus dem sogenannten "Feuerstättenbescheid", den der zuständige Bezirkschornsteinfeger den Eigentümern bis spätestens zum 31. Dezember 2012 zugestellt haben muss.

Durch das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) sind Hauseigentümer verpflichtet, die Durchführung der fälligen Schornsteinfegerarbeiten fristgerecht zu veranlassen. Die Ausführung können Sie frei an dafür zugelassene Schornsteinfeger übertragen, die Ihnen die ordnungsgemäße Durchführung nach Abschluss der Arbeiten auf dafür vorgesehenen Formularen bestätigen müssen. Diese müssen Sie dann an Ihren zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger weiterleiten. Dieser überwacht die Durchführung der vorgeschriebenen Arbeiten und die Einhaltung der Fristen und löst gegebenenfalls Mahnungen beziehungsweise Ersatzvornahmen aus.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Gebührenrechnung, ist zunächst der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger der richtige Gesprächspartner. Im Einzelfall ist eine Auskunft hierzu auch bei uns erhältlich.

Internetseite des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks

Hier finden Sie Ihren bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger

rechtsgrundlagen

Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren