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Pflegekinderdienst

Zuständige Behörde

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2500 und 2590
E-Mail:  post@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

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Ansprechpartner

Adoptionsvermittlung, Pflegekinderdienst
Sachbearbeiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2552
Fax:  02681/81 2500
E-Mail:  anja.becker@kreis-ak.de
Raum:  240

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Pflegekinderdienst
Sachbearbeiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681-81 2520
E-Mail:  janina.buesse@kreis-ak.de
Raum:  240

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Pflegekinderdienst
Sachbearbeiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2551
Fax:  02681/81 2500
E-Mail:  susanne.dillmann@kreis-ak.de
Raum:  238

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Pflegekinderdienst
Sachbearbeiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2563
Fax:  02681/81 2500
E-Mail:  rebecca.haubrich@kreis-ak.de
Raum:  238

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Pflegekinderdienst
Sachbearbeiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2553
Fax:  02681/81 2500
E-Mail:  christina.mueller@kreis-ak.de
Raum:  239

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beschreibung

Pflegekinder - Kinder auf Zeit
Pflegekinder kommen aus Familien, die aus verschiedenen Gründen vorübergehend oder dauerhaft nicht selbst für ihre Kinder sorgen können.
Wir unterscheiden die Kurzzeitpflege, die Wochenpflege und die Vollzeitpflege. In der Kurzzeitpflege werden Kinder für einen sehr begrenzten Zeitraum betreut und es steht bereits zu Beginn der Maßnahme fest, dass das Kind nicht lange in der Pflegefamilie verbleiben wird. Bei der Wochenpflege hält sich das Kind während der Woche in der Pflegefamilie auf und an den Wochenenden wird es regelmäßig in der Herkunftsfamilie betreut. Bei der Mehrzahl unserer Pflegeverhältnisse handelt es sich um die Vollzeitpflege, wobei das Kind rund um die Uhr in einer Pflegefamilie betreut wird. Die Maßnahme ist zeitlich nicht klar begrenzt. Wenn eine Rückführung des Kindes zu seiner Herkunftsfamilie nicht mehr möglich ist, wird das Kind dauerhaft in der Pflegefamilie leben.

Pflegekinder kommen meist aus Familien, die sich in sozialen Notlagen befinden. Diese Notlagen können durch Suchterkrankungen, psychische Krankheiten, finanzielle Schwierigkeiten oder andere Probleme in der Herkunftsfamilie verursacht werden. Die Kinder haben häufig Erfahrungen mit Gewalt, Missbrauch, Kriminalität und Beziehungsabbrüchen gemacht. Viele reagieren darauf mit Verhaltensstörungen oder anderen Auffälligkeiten. Die Pflegeeltern sollten darauf vorbereitet sein, um angemessen damit umgehen zu können.

Zum Zeitpunkt der Vermittlung kann meist noch nicht beurteilt werden, wie lange das Kind in der Pflegefamilie verbleibt, da dies von der Entwicklung der Herkunftsfamilie abhängt.

Das Ziel der Jugendhilfe ist grundsätzlich, den Kindern das Aufwachsen in der Herkunftsfamilie zu ermöglichen.

Daher sind Pflegekinder häufig Kinder auf Zeit und die Pflegeeltern müssen darauf vorbereitet sein, sie auch wieder "loszulassen".

Da die Rückführung der Kinder meist das oberste Ziel ist, sollen auch während der Zeit in der Pflegefamilie die Kontakte zu den leiblichen Eltern gepflegt werden.
Selbst wenn eine Rückführung in den Haushalt der leiblichen Eltern nicht mehr möglich ist, sollten dennoch Besuchskontakte zwischen Eltern und Kindern stattfinden.
 
Welche Vorraussetzungen sollten Pflegeeltern mitbringen?

  • Pflegeeltern sollen Offenheit und Toleranz mitbringen um die Herkunftsfamilie wertzuschätzen und mit ihr zusammenzuarbeiten.
  • Pflegeeltern sollen gesundheitlich und psychisch belastbar sein, da Pflegekinder oft vielseitige Probleme in die Familie bringen und somit viel Betreuungszeit in Anspruch nehmen.
  • Pflegeeltern sollen keinen finanziellen Belastungen oder beengten Wohnverhältnissen ausgesetzt sein.
  • Pflegeeltern sollen keine Vorstrafen in ihrem Führungszeugnis haben.
  • Die Pflegeeltern sollen im Altersabstand zu ihren Pflegekindern passen.
  • Das Pflegekind soll möglichst das jüngste Kind in der Familie sein, damit eine natürliche Geschwisterreihenfolge besteht.
  • Ein Pflegeelternteil soll möglichst - zumindest in der Eingewöhnungsphase des Kindes - nicht berufstätig sein um viel Zeit für das Pflegekind zu haben.
  • Pflegeeltern sollen sich intensiv auf die Aufnahme eines Pflegekindes vorbereiten und auch nach einer Vermittlung Bereitschaft zeigen, in Pflegeelterngruppen mitzuarbeiten.

Die Aufgaben des Pflegekinderdienstes
Der Pflegekinderdienst hat die Aufgabe, alle an einem Pflegeverhältnis beteiligten Personen zu beraten und zu unterstützen.

Bevor ein Pflegeverhältnis zustande kommt, wird ein Bewerberverfahren durchgeführt. Ein wichtiger Bestandteil des Verfahrens ist dabei der Bewerberbogen, der von den Interessenten ausgefüllt wird. Es geht dabei um persönliche Daten, sowie um die Einstellung und Motivation die bei der Aufnahme eines Kindes relevant sind. Diese Themen werden anschließend durch persönliche Gespräche vertieft.Wenn ein Kind eine Pflegefamilie benötigt, ist es die Aufgabe des Pflegekinderdienstes, geeignete Pflegeeltern für dieses Kind zu suchen. Wenn diese gefunden werden und sich dazu bereit erklären, das Kind aufzunehmen, wird ein/e Mitarbeiter/in des Jugendamtes das Kind in seiner zukünftigen Pflegefamilie unterbringen.

Der Pflegekinderdienst sucht geeignete Pflegefamilien aus. Sie sind Ansprechpartner für das Kind, die Pflegeeltern und die leiblichen Eltern. Für die Herkunftsfamilie stehen außerdem die Kollegen des Allgemeinen Sozialen Dienstes als Ansprechpartner zur Verfügung. Der Pflegekinderdienst bemüht sich, die Zusammenarbeit zwischen leiblichen Eltern und Pflegeeltern konstruktiv zu gestalten.

Der Pflegekinderdienst bietet regelmäßig Fortbildungen an die auch als Erfahrungsaustausch dienen.

Auf der Internetseite des Landesamtes für Jugend und Soziales finden Sie die Broschüre "Pflegeeltern sein - eine Aufgabe für Sie?" zum Download.

rechtsgrundlagen

notwendige unterlagen

Für die Überprüfung der Eignung zur Aufnahme eines Kindes werden viele unterschiedliche Dokumente benötigt. Im Rahmen des Bewerberverfahrens werden eine entsprechende Auflistung sowie Fragebögen und Vordrucke ausgehändigt.

gebühren

Im Rahmen des Bewerberverfahrens entstehen für Pflegeelternbewerber keine Kosten für ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Für ärztliche Atteste werden gegebenenfalls Gebühren erhoben.
Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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