Lokale Netzwerke Kindeswohl
Zuständige Behörde
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
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Telefon:
02681/81-0
Fax: 02681/81-2500 und 2590
E-Mail: post@kreis-ak.de
Internet: www.kreis-altenkirchen.de
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Ansprechpartner
Lokale Netzwerke Kindeswohl
Sachbearbeiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Sachbearbeiterin
Parkstraße 1
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Telefon:
02681-81 2503
Fax: 02681-81 2590
E-Mail: christina.weiper@kreis-ak.de
Raum: 354
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E-Mail: christina.weiper@kreis-ak.de
Raum: 354
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beschreibung
Ziel der Tätigkeit der Mitarbeiter in diesem Bereich ist der Aufbau und die Pflege eines lokalen Netzwerkes zur Förderung des Kindeswohls im Landkreis Altenkirchen nach dem rheinland-pfälzischen Kinderschutzgesetz.
Die fallunabhängige Kooperation aller Berufsgruppen, die mit Kindern zu tun haben soll gefördert und optimiert werden. Zudem sollen Frühe Hilfen für Familien konzipiert und bereitgestellt werden.
Die fallunabhängige Kooperation aller Berufsgruppen, die mit Kindern zu tun haben soll gefördert und optimiert werden. Zudem sollen Frühe Hilfen für Familien konzipiert und bereitgestellt werden.
rechtsgrundlagen
- Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG) in Rheinland Pfalz
- Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (Bundeskinderschutzgesetz)