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Kopfläuse

Zuständige Behörde

In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2700
E-Mail:  gesundheitsamt@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

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Ansprechpartner

Seuchen- und Umwelthygiene
Sachbearbeiterin
zuständig für VGs Hamm, Kirchen,
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2734
Fax:  02681/81 2700
E-Mail:  susanne.buchen@kreis-ak.de
Raum:  9

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Seuchen- und Umwelthygiene
Sachbearbeiter
zuständig für VG Altenkirchen-Flammersfeld, Hausinstallationen, Badegewässer
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681-81 2739
Fax:  02681-81 2700
E-Mail:  henry.likeit@kreis-ak.de
Raum:  10

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Seuchen- und Umwelthygiene
Sachbearbeiterin
zuständig für VGs Betzdorf-Gebhardshain, Daaden-Herdorf, Wissen
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2728
Fax:  02681/81 2700
E-Mail:  katrin.nagelsdiek@kreis-ak.de
Raum:  009

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Seuchen- und Umwelthygiene
Sachbearbeiter
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2731
Fax:  02681/81 2700
E-Mail:  thomas.heinz@kreis-ak.de
Raum:  008

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Beschreibung

Wird bei einem Kind oder Jugendlichen Kopflausbefall festgestellt, sind die Sorgeberechtigten gesetzlich verpflichtet, die Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind besucht, über den Kopflausbefall zu informieren. Dies gilt auch, wenn die Eltern den Lausbefall selbst diagnostiziert haben.

Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung muss daraufhin unverzüglich das Gesundheitsamt unterrichten. Das Gesundheitsamt lässt dann je nach Situation entweder über die Gemeinschaftseinrichtung den Eltern schriftliche Informationen zukommen oder untersucht vor Ort die Kinder auf Kopfläuse. Für die Untersuchung ist ein schriftliches Einverständnis der Eltern erforderlich.

Das von Läusen befallene Kind darf die Gemeinschaftseinrichtung so lange nicht betreten, bis eine Weiterverbreitung der Läuse nicht mehr zu befürchten ist (Paragraph 34 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz). Bei wiederholtem Lausbefall ist hierfür ein ärztliches Attest erforderlich.

Falls Ihr Kind von Kopfläusen befallen ist, benachrichtigen Sie bitte auch die Eltern der Spielkameraden Ihres Kindes.

Da die Übertragung der Kopfläuse hauptsächlich von Mensch zu Mensch erfolgt, breiten sich Läuse in Gemeinschaftseinrichtungen besonders schnell aus. Kopflausbefall hat daher auch nicht zwangsläufig mit mangelnder Sauberkeit zu tun.

Die Diagnose erfolgt durch Nachweis der Läuse oder Nissen. Die Nissen unterscheiden sich von den Kopfschuppen, indem sie sich nicht einfach von den Haaren abstreifen lassen. Sie haften fest an den Haaren, bevorzugt am Haaransatz hinter den Ohren, in der Schläfen- und Nackengegend.

Verfügbare Formulare

Icon Formular Checkliste bei Kopflausbefall  | PDF-Dokument, 14 kB
Icon Formular Informationen zum Thema Kopfläuse  | PDF-Dokument, 754 kB
Icon Formular Methode mit Lauskamm und Haarspülung  | PDF-Dokument, 932 kB
Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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