Kindergarten - Elternbeiträge
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beschreibung
Seit August 2010 ist der Besuch einer Kindertagesstätte in Rheinland-Pfalz für Kinder, die das zweite Lebensjahr vollendet haben, bis zum Schuleintritt beitragsfrei. Für Kinder, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie für Schulkinder, werden einkommensabhängige Elternbeiträge erhoben.
Die Höhe der Elternbeiträge wurde durch das Jugendamt Altenkirchen festgesetzt. Die Beiträge sind unter Berücksichtigung von Einkommen und Kinderzahl zu staffeln.
Beitrags-stufe |
Netto- Familieneinkommen jährlich in € |
1 Kind |
2 Kinder |
3 Kinder |
4.u. mehr Kinder |
1 |
bis 17.900 |
100,00 € |
67,00 € |
33,00 € |
0,00 € |
2 |
17.901-26.600 |
151,00 € |
100,00 € |
51,00 € |
0,00 € |
3 |
26.601-36.800 |
200,00 € |
133,00 € |
67,00 € |
0,00 € |
4 |
36.801-47.000 |
253,00 € |
168,00 € |
85,00 € |
0,00 € |
5 |
47.001-57.200 |
341,00 € |
228,00 € |
113,00 € |
0,00 € |
6 |
über 57.201 |
473,00 € |
315,00 € |
158,00 € |
0,00 € |
Die Ermittlung des individuell zu zahlenden Beitrages auf Basis der von den Eltern eingereichten Einkommensunterlagen erfolgt durch das Jugendamt Altenkirchen, die konkrete Festsetzung und Erhebung des zuvor berechneten Beitrages nimmt der jeweilige Träger der Kindertagesstätte im Nachgang vor.
rechtsgrundlagen
§ 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vom 11.09.2012, zuletzt geändert durch Art. 32 G zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änd. weiterer Vorschriften vom 5.10.2021 (BGBl. I S. 4607)
§ 26 des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) vom 03.09.2019
Richtlinien über die Einstufung zur Erhebung der Elternbeiträge sowie zur teilweisen oder vollen Übernahme von Elternbeiträgen zum Besuch von Tageseinrichtungen gemäß §§ 22, 24 SGB VIII für Kinder unter zwei Jahren und Schulkinder im Landkreis Altenkirchen vom 14.07.2021
notwendige unterlagen
Wir empfehlen die Einkommensunterlagen der letzten zwölf Monate einzureichen, außerdem Belege über die Ausgaben für notwendige Versicherungen, Fahrtkosten zur Arbeit et cetera (siehe hierzu auch die Hinweise im unten stehenden Antrag zur Ermittlung der Kindergartenelternbeiträge).